Buchführung ins Wasser gefallen

Hallo,

auch wenn es lustig klingt, aber meine komplette Buchführung ist „ins Wasser gefallen“.

Also ich bin gewerblicher Händler und unterliege der Kleinunternehmerregelung + Istbesteuerung.

Leider ist meine komplette Buchführung bzw Aufzeichnung in Papierform (Also Rechnungen usw) und auf Festplatte zerstört. Grund ist ein Wasserschaden über Weinachten - bei uns im Büro ist leider ein Warmwasserboiler ausgelaufen… über Weinachten und Sylvester war ich im Urlaub und somit lag mein Notebook fast 1,5 Wochen unter Wasser. Die Problematik ist die, das die Festplatte zulange im Wasser lag und daher kann diese nichtmehr gerettet werden… auch ein Profiservice konnte nicht weiterhelfen…

Auch ein Karton mit Rechnungen von 2007 ist total hinüber…

Meine Frage … wie soll ich vorgehen ? Also mein Problem ist das ich alle Rechnungen „bis auf EBAY-Rechnungen wieder rekonstruieren kann“. Das heisst mir fehlen eigt nur EBAY-Rechnungen … leider verschwinden bei EBAY die Verkäufe nach einer gewissen Zeit aus dem Profil daher habe ich keine Adressen, einfach nichts…

Vieleicht hat wer nen Tipp ):

Grüße

Servus,

lässt sich das nicht über die Kontobewegungen rekonstruieren? Bei e-bay gibts doch keine Bargeldgeschäfte?

Andernfalls wende Dich vertrauensvoll an Dein Finanzamt. Die dürften das meiste oder alles, was Du in e-bay gemacht hast, auch aus anderer Quelle schon wissen.

Wenn Du den Sachverhalt plausibel schilderst und das reingibst, was Du rekonstruieren kannst - dürfte ziemlich viel sein -, wird, wenn Du drauf hinweist, der Rest geschätzt. Je detaillierter Deine Angaben sind, desto präziser die Schätzung - das, was der Behörde bekannt ist, muss sie dabei verwenden. Sowohl gegen als auch für den Steuerpflichtigen.

Das ist jetzt nicht aus den Fingern gesogen. „Mein schönster Fall“ war ein überaus penibler Studienrat, der seine Steuererklärung immer bis auf den allerletzten Drücker hinausgezögert hat, um noch irgendwo ein paar Pfennige zu finden, die er seinem obersten Dienstherrn aus der Tasche flunkern könnte. Es kam, wies kommen musste: Er machte sich in schönster Ferienlaune an den letzten Schliff, als der noch nicht zum StB gegebene Stapel auf dem Schreibtisch genau neben dem zurückgesandten vom letzten Jahr zu liegen kam, der mit Schwung in den Abfalleimer befördert wurde. Es war nebbich der falsche Stapel, und das ganze schöne Werk ging quasi vor den Augen des Guten in die Presse. Der Sachbearbeiter hat am Telefon hörbar Kaffee + Plunderstückchen zurückhalten müssen (der Studienrat war auf dem Amt bekannt wie ein bunter Hund mit seinen Einfällen, die die Konzsche Fantasie um Meilen schlugen), und dann gabs eine ganz humane und ziemlich realistische Schätzung, obwohl diese zu einer erheblichen Steuererstattung führte.

Schöne Grüße

MM
Empfiehlt kleinen Einzelunternehmern mit improvisierten Büros immer einen USB-Stick für unters Kopfkissen…

Vieleicht hat wer nen Tipp ):

Das Einfachste wird sein, Du setzt dich mit deinem Finanzamt in Verbindung und erklärst dort deine Lage. Sicherlich hast Du den Wasserschaden für die Versicherung dokumentiert und auch über den Profi-Service in Sachen Festplatten wird es ja eine Rechnung geben.

Eine der schlechteren Möglichkeiten wird sicherlich eine Schätzung deines Umsatzes/Gewinns sein, wobei Du dabei vermutlich nicht besonders gut wegkommen würdest. Da aber lediglich die Ebay-Rechnungen das Problem darstellen, solltest Du diese mit Bankbelegen nachweisen können, die dir deine Bank auf Nachfrage auch rückwirkend für ganz 2007 erstellen kann.
Wenn Du Glück hast, gibt sich das FA damit zufrieden, andernfalls würde ich mal bei Ebay nachfragen, was eine Rekonstruktion deiner Daten kosten würde, aber auch hier gilt wie im Falle der Kontoauszüge: dies wird bares Geld kosten.
Dein Umsatz müsste sich aber z.B. auch ungefähr anhand der Rechnungsbeträge, die Ebay von deinem Konto eingezogen hat rückschliessen lassen. Hier geht es ja nicht um Riesenbeträge, also sollte man sich mit dem FA einigen können.

Insofern: unbedingt vorher mit dem FA sprechen, den Fall dokumentiert vorlegen und dann über die Möglichkeiten verhandeln. In solchen Fällen hat es sich bewährt das Ganze persönlich mit deinem zuständigen Sachbearbeiter zu klären, anstatt per Telefon oder Mail.

Gruss und viel Erfolg,

Peter