Buchführung: Privatentnahme

Hallo zusammen, bin auf folgenden Geschäftsfall gestoßen:

Man sieht den Kontoauszug eines Einzel-UN. Dabei werden 300,- € an das SOS-Kinderdorf überwiesen.

Der Buchungssatz ist:

Privatentnahme an Bank

Ist mir soweit auch verständlich.
Für mich steht fest: Der Unternehmer (als Privatmann) wollte dem SOS eine Spende machen. Es wirkt sich für ihn als Privatentnahme aus.

Meine Frage: Hätte es bei einem Einzel-UN, Personengesellschaft auch so sein können, dass man die Spende als betriebl. Aufwand buchen können?

Buchungssatz also:

Spendenaufwand an Bank

Schöne Grüße
Richy

Servus Richy,

Spenden sind generell keine betrieblichen Aufwendungen, da nicht durch den Betrieb veranlasst. Daß es dafür Aufwandskonten gibt, die GuV-wirksam sind, hängt mit der steuerlichen Behandlung von Spenden bei Kapitalgesellschaften zusammen.

Bei natürlichen Personen geht es dabei um (EStliche) Sonderausgaben, die die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb nicht verringern. Unabhängig davon, von welchem Konto sie bezahlt werden.

Schöne Grüße

MM