Buchführung - 'Stille Reserven'

Hi Leute, ich habe ein Problem mit den „stillen Reserven“.

Ich muss folgende Aufgabe lösen:

Maschine

Anschaffungskosten: DM 90.000.- (netto)
Nutzungsdauer: 10 Jahre
Ende des 10. Jahres wird die Maschine verschrottet (Restwert= 0)

In der Buchfühung wird geometrisch-degressiv mit dem maximal möglichen Abschreibungssatz abgeschrieben.

Der tatsächliche Verlauf der Wertminderung ist allerdings linear.

Die Abschreibungen sind kein Problem, jedoch soll ich in einer Tabelle die „Höhe der stillen Reserven“ und die „Veränderung der stillen Reserven“ eintragen, doch leider habe ich von der Bildung und Veränderung stiller Reserven keinen Schimmer.

Wer kann mir helfen?

Danke, Sonja

Hallo Sonja
Die Stillen Reserven sind die Differnz zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert
Gruß Lippi

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Ob es sich hier um eine typische Lehrerfalle handelt? Stille Reserven darf man niemals (offiziell) buchen! Sie entstehen durch die Abschreibungsprobleme, doch sich darauf zu verlassen ist kriminell. Das Finanzamt interessiert sich dafür, weil da Möglichkeiten zur Nachversteuerung entstehen. Beispiel: Ich kaufe anno 1970 für 1 Mio DM ein Grundstück in München. Durch Wertsteigerungen, die nicht gebucht werden dürfen, ist das Grundstück heute 20 Mio DM wert (dürfte sogar realistisch sein). Jetzt verkaufe ich das Grundstück. Damit entstanden 19 Mio stille Reserve. Diese wurde vom Inhaber im Laufe der Zeit dadurch genutzt, daß er Grundschulden aufgenommen hat (zB 15 Mio). Somit beträgt die stille Reserve nur noch 5 Mio. DM, an der das Finanzamt seinen Anteil haben will. Also wichtig; intern kann ich wohl eine Liste mit Stillen Reserven führen, korrekt wird sie nie sein!

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relativ simpel: Du schreibst ganz normal auf den Buchwert ab - also geometrisch mit 30% (?).
in einer zweiten Rechnung machst Du eine lineare Abschreibung, die dem tatsächlichen WErteverzehr entspricht.
die Differenz zwischen Buchwert nach HGB-Abschreibung und Wert nach interner Abschreibung ist die jeweilige stille Reserve.

Beispiel für Jahr 1:
HGB Abschreibung: 90000*0,3=27000
Buchwert: 90000-27000=63000

interne Abschreibung: 90000/10=9000
Wert: 90000-9000=81000

stille Reserve am 31.12.01:
81000-63000=18000

genauso gehst du jetzt für jedes einzelne Jahr vor. möglich ist natürlich (aufgrund der 30%), daß irgendwann einmal der Buchwert den internen WErt übersteigt. Dh dann, daß stille Lasten (??) entstehen.

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