wie verhält es sich mit gezahlter oder erstatter UmSt. in der Buchführung, wenn man eine
einfache Buchführung betreibt? Normalerweise werden Ein und Ausnahmen ja in der Reihenfolge
berücksichtigt, wie sie auch tatsächlich gebucht wurden und nicht nach dem Datum der
Rechnungsstellung. Wie ist es aber mit der Umsatzsteuer vom Finanzamt?
zB. wenn es einen Jahreswechsel gibt, würde die Umst. für den Dezember ja erst im Januar
gebucht werden. Rein rechnerisch müssten sie doch aber noch zum Vorjahr gehören oder?
Würde man die gezahlte Umsatzsteuer dann bei der Buchführung im Januar eintragen oder im
Dezember?
vermutlich ist mit „einfache Buchführung“ keine Buchführung gemeint, sondern die Aufzeichnungen für eine Überschussrechnung gem. § 4 III EStG. In diesem Fall sind Erstattungen von USt Einnahmen, und Zahlungen von USt sind Ausgaben. Ganz egal, für welchen Zeitraum sie fließen. Es zählt allein, in welchem Zeitraum sie fließen.
Ja genau, ich meinte auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Also würden zum Beispiel die Umsatzsteuer die im Januar für den Dezember gezahlt wird, auch
erst im Januar in der Rechnung auftauchen. Würde das dann bedeuten das diese auch gar nicht
in der Einkommensteuererklährung vorkommt? Also würde man zB in der Anlage EÜR bei der
Angabe zur gezahlten Vortseuer nur die angeben, die „in“ dem Jahr gezahlt wurde und nicht
die „für“ das Jahr gezahlt wurde?
Hab ich das so richtig verstanden?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wir gebucht nach „Soll“ - oder „Ist“-Besteuerung?
Der jeweilige Betrag wird erfasst, wenn die Buchung auf dem Konto erfolgt ist bei einer IST-Besteuerung. Hilft das? gruss flexi
Wie ist es aber mit der Umsatzsteuer vom
Finanzamt?
zB. wenn es einen Jahreswechsel gibt, würde die Umst. für den
Dezember ja erst im Januar
gebucht werden. Rein rechnerisch müssten sie doch aber noch
zum Vorjahr gehören oder?
Würde man die gezahlte Umsatzsteuer dann bei der Buchführung
im Januar eintragen oder im
Dezember?
Umsatzsteuerzahlungen an die FinKa und Erstattungen von USt-Guthaben von der FinKa sind von der Frage Soll- oder Istbesteuerung gänzlich unabhängig. Wie sie zu behandeln sind, hängt allein davon ab, ob der StPfl Bücher führt und bilanziert (dann neutral) oder ob er seinen Gewinn gem. § 4 III EStG ermittelt (dann Einnahmen/Ausgaben, und weil keine regelmäßigen Zahlungen, strikt nach Zufluss/Abfluss zu erfassen).