Buchführung und KLR für Behörden?!

Hallo,

ich bin gerade dabei, den guten Verrwaltungsangstellten die klassische Buchführung und die KLR nahezubringen. Je mehr ich mir das ansehe, desto unsinniger finde ich das.

Es passt zu guten Teilen einfach nicht auf Städte und Länder / den Bund. Begriffe wie Ertrag und kalkulatorischer Unternehmerlohn … BAB … usw. viele Dinge lassen sich nicht in Verwaltungen übertragen.
Fixkoste nund Variable koste - gut das geht. Aber bei anderen Sachen biegt man sich was zurecht.

Was haltet ihr davon?

Zunächst muss man mal darauf hinweisen, dass zumindest Abschreibungen und Kalkulatorische Zinsen, BABs schon seit Jahr und Tag bei der öffentlichen Hand gängig sind, zumindest in den Bereichen, in denen Benutzungsgebühren erhoben werden und das sind nicht wenige. Außerdme wird das in sogenannten anderen kostenrechnenden Einrichtungen wie z.B. Baubetriebshöfe, Stadtwerke u.ä. schon lange verwandt. Auch darf man die kommunlane Gesellschaften und Eigenbetriebe nichtvergessen, die eh schon immer nach HGB bilanziert haben.

Im übrigen macht das auf jeden Fall Sinn, da alle Kommunen ihre Haushaltsführung entweder bereits jetzt oder schon in naher Zukunft auf eine kfm. Buchführung umstellen werden.
Ehrlich gesagt, ist auch und gerade für den öffentlichen Bereich die kfm. Betrachtung von Ertrag und Aufwand, Kosten und Leistung, kurz- und langfristiger Preisuntergrenze dringend erforderlich und angebracht. Denn nur, wenn der öffentliche Haushalt seinen Leistungsverzehr selber refinanziert, d.h. Erträge und Aufwendungen ausgleicht, werden die bestehenden Folgelasten für die zukünftigen Generationen zumindest nicht weiter aufgebaut.
Im übrigen besteht so die Möglichkeit, dass politisch motivierte Entscheidungen etwas sinnvoller abgewogen werden. Wenn Abschreibungen auf einmal eine Rolle spielen, wird vieleicht nicht jede Straße und jedes andere Prestigeobjekt gebaut (da muss man ja nur einen Kredit aufnehmen - alte Denke).

Als im Ergebnis: Ein klares Ja zur Doppik im öffentlichen Bereich.

Hallo,

Aber bei anderen Sachen biegt man sich was zurecht.

Genau das ist meistens das Problem! Da kommt irgendein „schlauer“ Mensch von irgendeinem Rechnungshof oder ein noch schlauerer Politiker darauf: „Wir brauchen jetzt eine KLR!“ - und dann wird das ohne Rücksicht auf Verluste eingeführt. Ohne zu erst mal das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer solchen KLR zu überprüfen. Und natürlich ohne sich erst mal genauer zu fragen, ob so was überhaupt wirklich einen Sinn hat.
Da werden dann 1000 Kostenträger eingeführt, von denen 800 eigentlich überflüssig sind. Dafür fehlen die 200, die man unbedingt gebraucht hätte.
Aber man kanns ja immer noch dazu verwenden, Geld zwischen verschiedenen Verwaltungen hin und her zu schieben.

Gruß,
Markus

Hallo,

ich bin gerade dabei, den guten Verrwaltungsangstellten die
klassische Buchführung und die KLR nahezubringen. Je mehr ich
mir das ansehe, desto unsinniger finde ich das.

Es passt zu guten Teilen einfach nicht auf Städte und Länder /
den Bund. Begriffe wie Ertrag und kalkulatorischer
Unternehmerlohn … BAB … usw. viele Dinge lassen sich
nicht in Verwaltungen übertragen.

Hallo,
bei uns (arbeite selbst in einer solchen Einrichtung) ist dieses Thema auch gerade aktuell.
Es geht im Grunde darum, dass die Verwaltung Dienstleister für den Bürger ist, und dass diese Dienstleistungen auch Geld kosten. Einnahmen hat eine Verwaltung ebenfalls. Und im Grunde geht es darum, dass die Kosten beziffert werden können, um die Verwaltungsarbeit so zu organisieren, dass diese möglichst gering gehalten werden. Dei Einnahmeseite ist zwar nicht so leicht zu steuern, da die Gebühren und Zuweisungen aus dem zentralen Steuertopf meist festgelegt sind, aber auch hier kann man zumindest (z.B. die Kommunen gegenüber dem Land) mit der KLR "Argumente sammeln, dass z.B. die Zuweisungen oder Gebühren nicht ausreichen, um eine bestimmte, gesetzlich festgelegte Leistung zu finanzieren. Das ist im Moment nicht möglich.

Beatrix

Hallo,

also gut, ich bin ein Stück weit überzeugt. Aber was machen Sie in der Verwaltung mit den Begriffen kalkulatorischer Unternehmerlohn und kalkulatorische Miete?

Ich wüsste nun keine Einzelunternehmung oder Personengesellschaft im Bereich der Verwaltung und nur bei diesen kommen diese Begriffe aus der KLR normalerweise zum Tragen. Meiner Meinung nach kommen diese KLR-Konstrukte in der Verwaltung nicht vor???

Hallöchen,

was den kalkulatorischen Unternehmerlohn angeht, dürfte man da tatsächlich keine Entsprechung finden - zumindest kann ichm ir da nix vorstellen.
Kalkulatorische Miete kann ichm ir zumindest dann vorstellen, wenn es sich bei Betrachtung rein kostenrechnerischer Art handelt und beispielsweise Alternativbetrachtungen zwischen Anmietung von Büroräumen und Selbsterstellung - sprich Neubau - geht.

Gruß
Michael