Buchführungsfrage GWG und Leasing?

Hallo zusammen,

ich habe da den ein oder anderen Problemfall, vielleicht kann mir jemand helfen.

  1. Was genau versteht man unter GWG?? Also ich weiß es sind die Dinge, die nicht selbststänidig nutzbar sind, wie ein Drucker, der an ein PC angeschlossen sein muss, da er sonst nicht viel machen kann. Wie sieht es aber aus mit einem Staubsauger, Kaffeemaschine, oder wie bewertet man z. B. Torsopuppen für ein Kleidungsgeschäft (unter 150 € Anschaffungspreis)?? Wenn die Sachen keine GWG sind, unter was fallen sie dann, Ladeneinrichtung, Bürobedarf oder sonst was??

  2. Auf welches Konto verbucht man denn ein gemietetes Auto, dass man z. B. für einen Tag bei einem Umzug genutzt hat, gibt es da ein spezielles Konto für??

Danke für eure Hilfe

Hallo,

  1. Was genau versteht man unter GWG??

GWG steht für geringwertige Wirtschaftsgüter. Geregelt sind diese in § 6 (2) EStG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__6.html) sowie in „R 40 EStR“ (Einkommensteuerrichtlinien).

Nach § 6 (2) EStG gilt demnach:

_Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten _ oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens , die einer selbständigen Nutzung fähig sind , sind im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen , wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1), oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro nicht übersteigen.

Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind.
Das gilt auch, wenn das Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Nutzungszusammenhang gelöst und in einen anderen betrieblichen Nutzungszusammenhang eingefügt werden kann.

  1. Auf welches Konto verbucht man denn ein gemietetes Auto,
    dass man z. B. für einen Tag bei einem Umzug genutzt hat, gibt
    es da ein spezielles Konto für??

Unterkonto für Mieten bzw. gemietete Wirtschaftsgüter ???
Von welchem Kontenrahmen gehst Du denn aus ?

VG
Sebastian