Buchführungsfrage nach Abschluss

Hallo zusammen,

hoffe ich bin hier in diesem Unterforum richtig. Und zwar hätte ich eine Frage.
Was würde denn passieren, wenn man zum Beispiel im Jahr 2009 vom Finanzamt (oder auch irgend einer anderen Firma) eine Rechnung über einen Betrag X bekommt (sagen wir mal 100 €). Das wird jetzt eingebucht als Verbindlichkeit im Jahr 2009. Nun ist das Jahr schon vorbei und das Jahr wird abgeschlossen, die Verbindlichkeiten wandern ja dann automatisch in 2010.
Dann kommt Anfang 2010 eine Mitteilung, dass es sich um einen Irrtum hielt und der Betrag nun doch nicht gezahlt werden muss. Wie würde man mit dem offenen Posten von 100 € umgehen? Ich glaube nicht, dass man den Eröffnungsbilanzwert einfach stornieren kann. Aber wie kann man den ausbuchen, wenn es diesen Posten nie gegeben hat? Wäre für einen Rat sehr dankbar

Ich glaube nicht, dass man den Eröffnungsbilanzwert einfach
stornieren kann. Aber wie kann man den ausbuchen, wenn es
diesen Posten nie gegeben hat? Wäre für einen Rat sehr dankbar

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Moin,

doch, hierbei handelt es sich um eine Stornobuchung!
Da du hier eine jahresübergreifende Buchung im Jahr 2008 (zeitliche Abgrenzung) durchführen musstest und diese im Jahr 2009 dann ja aktivieren musst, kannst du sie anhand des neuen Beleges als Stornobuchung durchführen.

Hoffe, die anderen stimmen mir da überein.

MfG
Nils