Hallo,
Beispiel:
Jemand bekommt eine Aufforderung vom Finanzamt zur Buchführungspflicht, da der Gewinn über 30.000,00 € ist.
Dann macht er 3 Jahre lang eine Bilanz.
Die ganzen 3 Jahre war der Gewinn aber wieder weit unter 30.000,00 €.
Kann man dann ab dem 4. Jahr einfach wieder eine Überschußrechnung machen?
Danke