Buchhalter und Geldeintreiber für Wasserverband?

Hallo, ist der Zweckverband Wasser befugt, den Antrag auf eigene Hauptanschlüsse für Mieter zu verweigern? „Da machen wir nicht!“
Der Verband will nur einen Hauptanschluss für Mietshaus (8 Parteien) zur Verfügung stellen. Somit sind die Kosten für einzelne Verbrauchsabrechnung der Mieter und zu leistende Vorschüsse durch Hauseigentümer zu erbringen. Dessen Einkünfte und Kosten sollten sich doch aber auf „Vermietung und Verpachtung von Wohnraum“ beschränken und nicht „Handlanger des Zweckverbandes“. Muss man wirklich für den Verband, Buchhalter und Geldeintreiber sein? Die Mieter haben für Strom- und ggf. Gasbezug ja auch eigene Verträge mit den Betreibern…?! Es wird auf die Satzung verwiesen, die hierzu aber keine genaue Aussage trifft, …„wenn Abnehmer nicht Grundstücks-eigentümer ist“…, wird als ggf. „gewerbliche“ Nutzung Grundstücke ausgelegt. Spielt der Verband hier nicht seine Monopolstellung aus?

Hallo

Hallo, ist der Zweckverband Wasser befugt, den Antrag auf
eigene Hauptanschlüsse für Mieter zu verweigern? „Da machen
wir nicht!“

Das hat wohl seinen guten Grund, man kann ja wohl nicht jedem Mieter kostenmässig damit belasten, weil dies wohl einen erheblichen Aufwand mit sich bringt. Frag die Mieter ob sie einige Tausend €s für so ein Ansinnen aufbringen wollen, und vielleicht klärt sich das leidige Problem von selber: Die Mieter sind alle wech :wink:

Der Verband will nur einen Hauptanschluss für Mietshaus (8
Parteien) zur Verfügung stellen. Somit sind die Kosten für
einzelne Verbrauchsabrechnung der Mieter und zu leistende
Vorschüsse durch Hauseigentümer zu erbringen.

Der holt sich den Vorschuss jeden Monat vom Mieter und reicht ihn einfach weiter, wenn das so ein Problem darstellen sollte, sollte man sich nicht als VM betätigen.
Man hat da eben gewisse Pflichten und Spielregeln einzuhalten

Dessen Einkünfte

und Kosten sollten sich doch aber auf „Vermietung und
Verpachtung von Wohnraum“ beschränken und nicht „Handlanger
des Zweckverbandes“. Muss man wirklich für den Verband,
Buchhalter und Geldeintreiber sein? Die Mieter haben für
Strom- und ggf. Gasbezug ja auch eigene Verträge mit den
Betreibern…?!

Aber mit Sicherheit keinen eigenen Hauptanchschluss :wink:

lg
Mikesch

Hallo Mikesch,
Danke für Deine Stellungnahme. Eine Investition von tausenden von €´s für den Mieter steht auch gar nicht an, da die Installation und Versorgungsleitungen natürlich über den Hauseigentümer gestellt werden, wie gehabt. Es geht nur um die Frage, ob nicht eine direkte Abrechnung des Wasserverbrauchs des Mieters möglich ist. Als VM leitet man ja auch nicht den anteiligen Vorschuss für Gas- oder Stromverbrauch seiner Mieter weiter… Warum also, soll sich der VM um die Vorschussleistungen für Wasser kümmern? Außerdem ist es schon mehrfach vorgekommen, dass Mieter keine Miete mehr gezahlt haben, ausgezogen sind und die Endabrechung für Wasser nicht gezahlt haben. Wenn Mieter keinen Strom zahlt, wird dieser abgestellt, aber Wasserkosten…für diesen Verbrauch haftet dann der Hauptanschlussnehmer,der VM. Der VM macht die Ablesung dann am sichersten noch monatlich um das Risiko der Haftung zu minimieren, (wer zahlt einem denn diesen Aufwand?) und der Zweckverband kassiert nur?! Tolle Spielregeln, ich will auch ein Wasserwerk… Man kann und will seinem Mieter nicht unterstellen, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen irgendwann mal nicht mehr nachkommen wird, aber heute ist die Situation angespannter denn je. Warum mehr Risiko tragen als nötig? Außerdem hätte der Mieter die Möglichkeit jeweils den tatsächlichen Wasserverbrauch abrechnen zu lassen, statt Vorauszahlungen zu leisten, aber das will der Verband ja gar nicht, hat er nämlich den Mehraufwand und vor allem weniger „Spielgeld“ :wink:
lg
Babette

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