Buchhalterische Behandlung von Prepaid-Telefonen

Hallo!

Mehrere Prepaid-Telefonnummern werden regelmäßig von einem Geschäftskonto per Online-Banking aufgeladen. Es existieren nur die Buchungsvorgänge auf den Kontoauszügen, aber keine Rechnungen. Es sind geschäftlich veranlasste Kosten, aber reichen die Kontoauszüge als Belege?

Wie wird mit der in den Beträgen enthaltenen Umsatzsteuer verfahren? Darf sie als Vorsteuer herausgerechnet werden?

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Wie wird mit der in den Beträgen enthaltenen Umsatzsteuer verfahren? Darf sie als Vorsteuer herausgerechnet werden?

Gibt es denn eine Rechnung, auf der irgendwie die USt ausgewieen wird? Prepaid-Karten werden ja ohne verkauft. Also könnte der Kontoauszug zwar als Beleg für die Betriebsausgabe dienen, allerdings nicht für die USt.
Im Grunde kann doch bei jedem Anbieter (online) eine Rechnung für das abtelefonierte Guthaben angefordert werden. Das ist dann auch eine USt-Ausweis drauf.

Grüße