Buchhalterische Lösung gesucht

Hallo,

was den Bereich Buchhaltung angeht, hätte ich da mal eine hypothetische Frage.

Nehmen wir an, es gäbe eine handwerklich begabte Familie, die gerne mal auf kleinen Handwerker-Märkten verkaufen möchte. Auch wenn so was natürlich in einem kleinen Rahmen abläuft, möchte ja niemand Ärger mit Ämtern bekommen. Daher könnte sich ja einer als „verantwortlich“ erklären, ein Gewerbe anmelden und den Verkauf übernehmen.

Wenn das so laufen würde, was bräuchte dann derjenige an buchhalterischen Unterlagen, wenn er was von seiner Familie verkauft? Also mit einem konkreten Beispiel: Oma häkelt hübsche Topflappen und jemand verkauft diese: Muss Oma dann eine Rechnung an denjenigen schreiben und derjenige dann wiederum eine Rechnung an den Kunden? Denn das Geld für Oma’s Topflappen soll ja auch die Oma bekommen und nicht der „Mittelsmann“.

Allerdings frage ich mich auch: Kann Oma überhaupt Rechnungen schreiben als Privatperson? Irgendwie stecke ich in meinen Überlegungen fest… Über helfende Hinweise freue ich mich sehr!

vielen Dank vorab, und
viele Grüße, Sonja

Hallo,

hab da noch eine wichtige hypothetische Information zur hypothetischen Frage vergessen:

Die Familie würde sich parallel drauf einigen, dass derjenige, der die Arbeit mit dem verkaufen usw. hat, dafür auch was kriegen sollte: Also so was wie 5% vom Verkraufspreis bleibt beim Mittelsmann, die restlichen 95% gehen natürlich zu Oma (um beim Beispiel zu bleiben).

So macht die Frage mit den „2 Rechnungen“ wohl auch mehr Sinn…

viele Grüße, Sonja

Als juristischer Laie meine ich:

Wenn Omma und Tante häkeln, und Oppa verkauft das Zeug auf Flohmärkten, dann
-muß Oppa ein Gewerbe anmelden
-müssen Omma und Tante bei Oppa eingestellt werden, oder beide eigene Gewerbe gründen.

Knackpunkt ist der: Omma und Tante produzieren dauerhaft und zum Verkauf bestimmte Dinge. Da interessiert sich das FA dafür.

Wenn Oppa nur ab und zu alten Trödel aus dem Keller vertickern würde, wäre die Sachlage anders. Wenn Oppa Trödel einkauft, und weiterverkauft, redet das FA mit.

Erdbeerzunge

Nehmen wir an, es gäbe eine handwerklich begabte Familie, die
gerne mal auf kleinen Handwerker-Märkten verkaufen möchte.
Auch wenn so was natürlich in einem kleinen Rahmen abläuft,
möchte ja niemand Ärger mit Ämtern bekommen. Daher könnte sich
ja einer als „verantwortlich“ erklären, ein Gewerbe anmelden
und den Verkauf übernehmen.

genau der meldet die sache an und lässt das auch über sich „laufen“. ob er jetzt von familienangehörigen mit warenfertigung unterstützt wird, ist dem finanzamt ziemlich egal. aus so einer geschichte bastelt keiner im amt einen fall.

man muss es ja auch nach aussen nicht dokumentieren, wer da mitgestrickt hat…

gruß inder

Hallo!

genau der meldet die sache an und lässt das auch über sich
„laufen“. ob er jetzt von familienangehörigen mit
warenfertigung unterstützt wird, ist dem finanzamt ziemlich
egal. aus so einer geschichte bastelt keiner im amt einen
fall.

Das hoffe und glaube ich ja auch, aber man weiss ja nie…

Derjenige, der das über sich „laufen“ lässt hätte dann halt nur das Problem, dass er ohne „Einkaufsbelege“ nichts hat, was er bei seiner Steuererklärung abgeben könnte, so dass der Gesamtfamilienbetrag dann auf seiner Einkommenssteuer erscheint und voll besteuert wird…

Hmmm… Irgendwie muss es da doch eine elegante Lösung geben, oder??

viele Grüße!!

Hallo!

Wenn Omma und Tante häkeln, und Oppa verkauft das Zeug auf
Flohmärkten, dann
-muß Oppa ein Gewerbe anmelden
-müssen Omma und Tante bei Oppa eingestellt werden, oder beide
eigene Gewerbe gründen.

Klingt für mich sinnvoll, aber eben etwas umständlich, wenn es nur um einen kleinen Nebenverdienst gehen soll (und Gewerbeanmeldung kostet ja denn auch mal jeden 20,- Euro).

Bei der Steuererklärung muss man doch immer dieses Häkchen setzen: „nein, ich habe keine privaten Veräußerungen in diesem Jahr gemacht, die 600,- Euro übertreffen“. Bin ja auch nur ein juristischer Laie, aber könnte es sein, dass wenn Omma und Tante „nur bis 600,- Euro erhäkeln“, sie das durchaus dem Opa verkaufen könnten ohne, dass sie damit zu Gewerbetreibenden werden??

Knackpunkt ist der: Omma und Tante produzieren dauerhaft und
zum Verkauf bestimmte Dinge. Da interessiert sich das FA
dafür.

So großartig würde das hypothetisch bestimmt gar nicht werden!

Wenn Oppa nur ab und zu alten Trödel aus dem Keller vertickern
würde, wäre die Sachlage anders. Wenn Oppa Trödel einkauft,
und weiterverkauft, redet das FA mit.

Tja, da fällt mir gleich noch 'ne Frage ein: Zählt „Selbstgebasteltes“ als wie „Trödel“ aus dem Keller oder nicht??

viele Grüße, Sonja

Tja, da fällt mir gleich noch 'ne Frage ein: Zählt „Selbstgebasteltes“ als wie „Trödel“ aus dem Keller oder nicht??

Wer auf Dauer Sachen mit dem Zweck des späteren Verkaufes einkauft oder herstellt/ bastelt, handelt gewerblich. Punkt.

Wer seinen alten selbstgebastelten oder früher gekauften Trödel vom Dachboden verkauft (Oppas Stahlhelm und Soldbuch, Ommas alten Teddybär, Oppas Volksempfänger, Tantchens gehäkelte Tischdecke) handelt sicherlich nicht gewerblich.

Was Inder( der vom Fach ist…) geraten hat, würde ich auch so machen.
Oppa meldet ein Gewerbe an und kauft selber alles Material ein. Der Gewinn nach Steuern wird auf alle Beteiligten verteilt.
Klar muß Oppa evtl. etwas mehr Steuern zahlen, alle alle zusammen gezahlt hätten, wenn jeder einen Teil versteuert.
Oppa kann sich ausrechnen (lassen), ob eine Einstellung von Omma und Tante auf 400€- Basis Sinn machen könnte.

viele Grüße, Sonja

Grüße

Erdbeerzunge

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Servus,

es genügt zur Minimierung der ESt-Last völlig, wenn derjenige aus dem Familienkombinat das Gewerbe betreibt, der die niedrigsten übrigen Einkünfte hat.

Und dann kauft halt der die Wolle und die Häkelnadeln etc. ein - dann kann er Betriebsausgaben abziehen wie er lustig ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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