Hallo,
was den Bereich Buchhaltung angeht, hätte ich da mal eine hypothetische Frage.
Nehmen wir an, es gäbe eine handwerklich begabte Familie, die gerne mal auf kleinen Handwerker-Märkten verkaufen möchte. Auch wenn so was natürlich in einem kleinen Rahmen abläuft, möchte ja niemand Ärger mit Ämtern bekommen. Daher könnte sich ja einer als „verantwortlich“ erklären, ein Gewerbe anmelden und den Verkauf übernehmen.
Wenn das so laufen würde, was bräuchte dann derjenige an buchhalterischen Unterlagen, wenn er was von seiner Familie verkauft? Also mit einem konkreten Beispiel: Oma häkelt hübsche Topflappen und jemand verkauft diese: Muss Oma dann eine Rechnung an denjenigen schreiben und derjenige dann wiederum eine Rechnung an den Kunden? Denn das Geld für Oma’s Topflappen soll ja auch die Oma bekommen und nicht der „Mittelsmann“.
Allerdings frage ich mich auch: Kann Oma überhaupt Rechnungen schreiben als Privatperson? Irgendwie stecke ich in meinen Überlegungen fest… Über helfende Hinweise freue ich mich sehr!
vielen Dank vorab, und
viele Grüße, Sonja