Liebe/-r Experte/-in,
wir haben im Unternehmen von der Einnahmen/Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung umgestellt, jedoch von unserem Steuerbüro dazu nicht wirklich eine Beratung erhalten. Meine Frage ist also was wir bei der Buchhaltung nun beachten müssen und welche Unterschiede bei den Pflichten liegen.
Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss und Anlagenbuchhaltung macht das Steuerbüro für uns. Die Frage bezieht sich also konkret auf die Buchhaltungs-Pflichten.
Vielen Dank schon im Voraus,
Nicole
Hallo NicoleJan,
also in der Aufbereitung der Unterlagen für die Bilanzierung ergibt sich folgendes: Ihr seit nun Soll- Versteuerer und ich denke mal, dass auch euer Steuerbüro mit Debitoren und Kreditoren arbeitet. Ihr müsst nun immer das versteuern was ihr SOLLt… das heißt. Eure Rechnungen werden versteuert, selbst wenn sie noch nicht bezahlt wurden. Wenn Ihr also eine Rechnung am 31.08. schreibt, dann wird sie im Voranmeldezeitraum August versteuert, selbst wenn Ihr die zahlung erst im Oktober bekommt. Das gleiche gilt bei Eingangsrechnungen (Warenrechnungen, ect.). Am besten ist, falls euer Steuerbüro Debitoren und Kreditoren macht, ihr heftet euere Rechnungen mit fort folgender Rechnungsnummer des Monats entsprechend separat. Das selbe wieder bei den Eingangsrechnungen (muss hier aber nicht in folt folgender Rechnungsnummer erfolgen
). Die Bank und die Kasse bleibt wie gehabt, nur das ihr jetzt vielleicht nicht alle rechnungen dahinter heften könnt. Aber anhand der Rechnungsnummer, werden die Zahlungen zugeordnet. Ihr müsst nun Zeitnah buchen. Das heißt eine Kfz Steuer die im Juli 2009 bezhalt wurde und bis Juli 2010 gilt, muss aufgeteilt werden und der Teil für 2010 auf das Konto „aktive Rechnungsabgrenzung“ gebucht werden. das passiert mit allen bezahlten Rechnungen die nicht zum Wirtschaftsjahr gehören(Versicherung, ect.). (miete zählt für dezember, wenn im Januar bezahlt zum alten Wirtschaftsjahr). Wenn ihr etwas liefern solltet und eine Anzahlung bekommt und keine rechung geschrieben wurde, dann ist die Umsatzsteuer nicht fällig- bitte beachten. Erst mit Lieferung wird diese fällig oder mit Rechnung. Dann im neuen Jahr. Für sontige Bezahlungen an euch,falls schon geliefert wurde, aber erst nächstes Jahr eine Rechnung geschrieben wird gehört dies auf das Konto „passive Rechnungsabgrenzung“ Ich habe noch eine Aufstellung wann die Umsatzsteuer fällig ist und wann nicht, falls euch das hilft, dann kann ich sie gerne schicken, per email als Anhang.
Ansonsten alles wie gehabt. Falls Forderungen an euch nicht bezalht werden, werden diese, bei Verdacht auf Ausfall auf das Konto „zweifelhafte Forderungen“ gebucht.
Gibt es noch Fragen? Ich helfe euch gerne weiter, bei Problemen.
Bis dahin. Alles gute.
Liebe Nicole,
als bilanzierendes Unternehmen seid Ihr zur „Doppelten Buchhaltung“ verpflichtet, und müsst den vollen Anforderungen an die Buchhaltung nach Handelsgesetz, Steuerrecht, Umsatzsteuergesetz und Rechtsprechung nachkommen.
Das zu erfüllen, ist Sache einer Fachkraft, zum Beispiel einer Bilanzbuchhalterin. Einen Crash-Kurs in Bilanzbuchhaltung gibt es nicht, die Materie ist zu komplex. Ich weiß, wovon ich rede, weil ich unter anderem Steuerrecht und Steuerberatung studiert habe und seit vielen Jahren (Bilanz)Buchhaltungen für meine Kunden erstelle …
Am besten und am preiswertesten ist es, dies dem Steuerbüro zu übergeben.
Wenn Ihr es dennoch selbst machen wollt, braucht es eine fachlich versierte Person, die sich Eure Buchhaltung und das Programm, mit dem Ihr bucht, anschaut und Euch konkret in den Veränderungen schult.
Durch mangelnde Fachkenntnisse in der Buchhaltung wird viel Geld verschenkt, lasst Euch also lieber von niemandem einreden, Ihr könntet es selber nebenbei machen.
Gerne stehe ich für weitergehende Fragen zur Verfügung.
Viel Erfolg!
Beste Grüße von Angela
Hallo Nicole,
bitte entschuldige meine verspätete Antwort.
Es ändert sich nichts an der Buchführung. Lediglich werden zum Jahresschluss alle Forderungen an Kunden,
und Verbindlichkeiten an Lieferanten in der Bilanz
aufgelistet, was bei der Einnahme-Überschussrechnung nicht ersichtbar ist.
Herzlichst Hans
Da ihr für die Beratung beim Steuerberater zahlt, solltet ihr sie auch nutzen.