Buchhaltung

Liebe/-r Experte/-in,
Ich brauche mal Hilfe. Wir haben in unserer Firma Gabelstapler geleast. Jetzt läuft der Vertrag aus und die Leasinggesellschaft hat mir eine Rechnung zum Restwert über 400,00 € netto zum Kauf des Staplers gestellt.
Buche ich diese Rechnung auf sonstige Kosten Stapler oder besser auf das auch exitierende Konto GWG (100-1000 €).
Aktivieren kann ich den Stapler glaube nicht, da der Wert unter 1000€ liegt. Vielen Dank im voraus für die Hilfe.
Viele Grüße Uwe

ich würde den Stapler auf Konto GWG (100-1000 €) buchen.

MfG. B.Wedeking

Du musst den Stapler als Anlagegut aktivieren und inn erhalb von 4 Jahren abswchreiben, da das Anlagegut gebraucht ist und nicht dem Anschaffungswert entspricht. GWG kann es nicht sein, da der Anschaffungswert nicht 425 € entspricht.

Hallo Uwe,

für dich sind die 400,00 Euro ja nicht der Restwert - sondern die Anschaffungskosten. Und als GWG- ist die Betrachtung völlig korrekt.

Schönen Gruß
Rainer

Hallo Uwe,

für die konkrete Beantwortung fehlen mir ein paar Informationen, deshalb hier ein
wenig Text zum Lesen:

Bilanzierung nach HGB:
Nach deutschem Recht existiert keine Legaldefinition des Leasings, was die
Abgrenzung von anderen Vertragsarten erschwert. Wer, wie zu bilanzieren hat,
hängt von den Fragen nach dem juristischen und wirtschaftlichen Eigentum sowie
der Nutzungsdauer des Leasingobjektes ab. Da der Leasingnehmer die
Verfügungsgewalt und damit das wirtschaftliche Eigentum für die Dauer des
Vertrages besitzt, das juristische Eigentum jedoch stets beim Leasinggeber
verbleibt, ergibt sich also keine eindeutige Situation. Auch das HGB gibt für die
Zurechenbarkeit eines Gegenstandes zum Leasinggeber bzw. -nehmer keine
Kriterien vor, weshalb sich grundsätzlich an den Vorschriften der Steuerbilanz
orientiert werden kann (Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit).

Beim Operating Leasing, wo die Verträge mit üblichen Mietverträgen
gleichzusetzen sind, ergibt sich folgende Bilanzierung: Der Leasinggeber aktiviert
die vermieteten Objekte und schreibt diese über die betriebliche Nutzungsdauer
ab. Der Leasingnehmer verzeichnet die zu zahlenden Raten in der GuV als
Aufwand.

Das Financial Leasing hat eher den Charakter von Finanzierungsgeschäften –
vergleichbar mit einem Ratenkauf. Es wird grundsätzlich zwischen
Vollamortisationsverträgen, bei denen die Amortisation innerhalb der festgelegten
Grundmietzeit erfolgt, sowie Teilamortisationsverträgen, bei denen dies nicht der
Fall ist unterschieden.

Der Leasingnehmer hat zu bilanzieren, wenn:
die Grundmietzeit unter 40% bzw. über 90% der betriebsüblichen Nutzungsdauer
liegt.
die Grundmietzeit zwischen 40% und 90% liegt und eine Kaufoption besteht,
wobei der Kaufpreis kleiner als der Restbuchwert bei linearer Abschreibung sein
muss.
Spezialleasing vorliegt. Hierbei wird das Leasingobjekt speziell für den
Leasingnehmer angefertigt und ist daher ausschließlich von diesem nutzbar.
Rechtlicher Eigentümer bleibt zwar der Leasinggeber, da er jedoch das
wirtschaftliche Eigentum an den Leasingnehmer übergibt, bilanziert er das
Leasinggut nicht. Er weist aber die Forderungen gegenüber dem Leasingnehmer
und ggf. Umsatzerlöse in der GuV aus.

Wenn die Frage nach wie vor nicht beantwortet sein sollte, kann ich anbieten mir
das Problem gerne konkret anzuschauen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hornberger
Bilanzbuchhalter IHK

Thomas Hornberger - Unternehmensberatung
Gisbert-Cremer-Str. 72
51373 Leverkusen

tel: 0176-23887061

email: [email protected]

Guten Tag,

Der Kaufbetrag muss auf das Konto GWG über 150,-- gebucht werden, das ist dieses Sammelkonto, von dem man jedes Jahr 20% abschreiben kann, also wird er auf 5 Jahre abgeschrieben.

Viele Grüße
Eva