Liebe/-r Experte/-in,
Ich brauche mal Hilfe. Wir haben in unserer Firma Gabelstapler geleast. Jetzt läuft der Vertrag aus und die
Leasinggesellschaft hat mir eine Rechnung zum Restwert über
400,00 € netto zum Kauf des Staplers gestellt.
Buche ich diese Rechnung auf sonstige Kosten Stapler oder
besser auf das auch exitierende Konto GWG (100-1000 €).
Aktivieren kann ich den Stapler glaube nicht, da der Wert
unter 1000€ liegt.
Ich habe gestern die Frage schon mal gestellt und 2 verschiedene Antworten bekommen. Einmal auf GWG buchen, da die 400€ für mich die Anschaffungskosten sind und die 2. Antwort Stapler aktivieren und über 4 Jahre abschreiben.
Jetzt weiss ich nicht weiter, was relevant ist.
Gruß Uwe
die Behandlung von Leasing ist abhängig von der Art des Leasingvertrages, und zwar davon, ob die Zurechnung des Wirtschaftsguts beim Leasinggeber oder Leasingnehmer erfolgt.
Wenn die Zurechnung beim LG erfolgt, werden die laufenden Leasingraten beim LN als Bertriebsaussgaben gebucht.
Genaueres zu der Zuordnung steht hier: http://www.leasing.de/leasing-erlasse.php
Moin,
als sonstige Kosten wäre verkehrt, da ich mir ja ein Wirtschaftsgut zulege, das mehrere Jahre dem Betrieb dienen soll.
Der Gedanke mit dem Konto GWG war schon gut: normalerweise , beim Kauf des Staplers würde ich ihn aktivieren (Kontenklasse 0), die Masse der Zahlungen habe ich über Leasing bereits kostenmäßig erfassen können. Jetzt bekomme ich das Gerät zum Kauf angeboten. Der Preis ist unter 1.001,-€, aber über 150,-€, also bleibt nur das GWG übrig. Durch die Pool-Abschreibung habe ich das Gerät dann 5 Jahre mit jeweils 20% abzuschreiben, zwingend. (Kurze Beschreibung hier: http://www.esf-epm.de/fileadmin/template/main/downlo… )
Hallo, es ist natürlich auch immer ausschlaggebend, in welcher ertragssteuerlichen Situation ich mich befinde: brauche ich Kosten, dann GwG, ansonsten eben Aktivierung:
Gibt ja das Wahlrecht nach §6 (2) und (2a)EStG i.d.F. d. Wachstumsbeschleunigungsgesetzes