Buchhaltung

Liebe/-r Experte/-in,
wie verbuche ich die Krankenversicherung in der Einnahmenüberschußrechnung für den selbständigen Unternehmer, der freiwillig krankenversichert, aber nicht angestellt ist? Bis 2009 habe ich dies unter dem Konto 1820 beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben gebucht. Muß seit 01 2010 gegen 4130 gesetzliche soziale Aufwendungen im SKR03 gebucht werden? Ich freue mich über Ihre Antwort.

Hallo…
oje… sorry, ich muss mein Profil ändern auf wer-weiss-was… ich bin seit mehr als 2 Jahren in der Schweizer Buchhaltung tätig und hab kaum noch einen Plan von den deutschen Verbuchungen… Entschuldigung.
Liebe Grüsse
Siggi

Hallo,
KV-Beiträge für Selbständige werden nicht in der Einnahmen-/Überschussrechnung gebucht, sie werden bei der Einkommensteuer-Erklärung direkt in das Formular eingetragen. Es gibt für die Einkommensteuer-Erklärung viele gute und preisgünstige Programme (z.B. von WISO) mit der man auch diese Erklärung ohne große Vorkenntnisse selbst machen kann. So spart man sich den Steuerberater. In den Programmen wird auf alle Besonderheiten hingewiesen.

Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
Viele Grüße aus München
hansi555

Guten Tag,

Guten Tag,

1820 ist weiterhin richtig.