Buchhaltung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Fage zum Thema Rechnungen schreiben ans Ausland: EU-Verkäufe und Ausfuhrlieferungen, z.B. USA, Japan etc…
Bei einer Betriebsprüfung wurde mir letztes Jahr gesagt, ich solle meine laufenden Rechnungen korrigieren. Der Beamte erzählte was von Paragraph 14c, habe ich mir notiert.
Nach meiner Recherche habe ich aber folgendes gefunden, was ich auf meine Rechnungen schreiben müsste:
„Es handelt sich um einen Export/eine Ausfuhrlieferung gem. § 6 Abs.1 Z 1 UStG.“
Stimmt das, oder doch etwas in Richtung 14c etc.??
Und: Muss ich bei einer Rechnung nach z.b. England auch etwas in der Richtung anhängen?
Ich hoffe Sie können mir helfen… :smile:
Viele Grüße und einen schönen sonnigen Tag! :smile:
Robin