Buchhaltung

Liebe/-r Experte/-in,

ich mache die Buchhaltung für unseren Kleinstbetrieb selbst.
Dabei bin ich auf folgendes Problem gestoßen.

Wir machen eine Barentnahme vom Geschäftskonto und bestreiten aber damit nicht nur private Ausgaben. Wir bezahlen damit dann auch in Bar diverse Betriebsausgaben wie z.B. Unterkunft bei Montagetätigkeit.
Wenn ich jetzt den vollen Betrag der Barentnahme als Privatentnahme buche ist das meines Erachtens falsch.
Wie verfahre ich richtig?

Danke im voraus für Eure Antwort

Hallo an-ch-koe

Ich gehe davon aus, dass Sie vom Bankkonto des Geschäfts sprechen, davon Bargeld beziehen und Ihr Geschäft keine juristische Person ist:

Ergo mindert sich das Bankkonto um den Betrag den Sie nun bar in den händen haben. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie nichts privat vom Geschäft genommen, und auch keine Geschäftsausgaben getätigt, Sie haben lediglich Bargeld in den Händen. --> Die Buchung lautet also Kasse / Bank. Selbstverstädnlich können (und werden Sie) das Geld gleich in Ihrer Brieftasche unterbringen und kaum in der Geschäftskasse.

Von diesem Geld werden Sie nun Geschäftsausgaben tätigen, für die Sie Quittungen / Buchungsbelege erhalten. In der Regel entsprechen diese betrieblichen Ausgaben dem Betriebsaufwand, den Sie in der GUV verbuchen. Sie sammeln diese Belege die Sie aufgrund Ihrer Barzahlungen erhalten, und verbuchen diese (v.V. monatlich) Aufwand / Kasse (Ob und welcher Aufwand es betrifft oder ob Sie auch Anlagevermögen bar bezahlen weiss ich nicht).

Gehen wir davon aus dass Sie am 1.7.09 einen Barbezug von Eur 1000.-- tätigten:

Buchung 1.7. Kasse/Bank 1000.-- Bestand Kasse: 1000.–

In der Folge sammeln Sie im Juli 4 Belege für Warenkäufe im Gesamtbetrag von 600.-- :

Buchung 31.7: Wareneinkauf / Kasse 600.-- Bestand Kasse 400.–

Jetzt kommt die Kontrolle - Sie schauen in Ihre Brieftasche und finden diese Leer vor. Statt dem Sollbestand von 400.-- haben wir also einen Istbestand von 0.-- (und für diese 400.-- haben Sie, da es sich um Privatausgaben handelt keine Belege die Sie Verbuchen könnten) Der Betrag von 400.-- ist also KEIN GESCHÄFTSAUFWAND SONDERN EINE PRIVATENTNAHME).

Es gibt zwei Möglichkeiten diese Privatentnahme zu verbuchen, entweder als Salärzahlung direkt in die Guv (wovon ich Ihnen abrate) oder über das Bilanzkonto „Privat“. Diese Buchung lautet also:

Buchung 31.7.09 Privat / Kasse 400.–
Bestand Kasse nun 0.00
Bestand Privat nun 400.-- im Soll.

Das Konto Privat ist nun ein Aktiv-Konto - entspricht also Vermögen. Dieses Vermögen besitzt Ihr Betrieb Ihnen gegenüber. Zum Geschäfsabschluss buchen Sie das Konto Privat (Nullstellung) in das Eigenkapital um und ermittlen im Eigenkapital Ihren Eigenlohn. Hierzu ein PDF unter

http://www.wrg.ch/rw33/rw33-3419-g.pdf

Ich bin Schweizer und diese Ermittlung entspricht dem Schweizerischen Recht und den allgemeinen Buchhaltungsregeln. Ob es in Deutschland (wie oft) umständlichere Verfahren gibt weiss ich nicht.

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben, sollten Sie weitere oder weiterführende Fragen haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

freundliche Grüsse

Peter Lötscher

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Hallo,

ich weiß zwar nicht ob sich das Problem geklärt hat zwischenzeitlich, aber bei einer Barentnahme für verschiedene Zwecke ist diese auch so zu verbuchen.
Also:
Privatentnahme 1000
Betriebsausgabe 500
Reisekosten 200
an Bank 1700

Das wäre die korrekte Buchung wenn bei Abhebung von 1700 Euro Betriebsausgaben anfallen würden und die Unterkunft für Montage eben als Reisekosten. Nur das was wirklich Privat genutzt wird darf auch so verbucht werden. Immerhin sind die 700 sonst nicht als Kosten anzusetzen.
Hoffe damit geholfen zu haben.

Gruß
sukoewit

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Hallo an-ch-koe,

ich mache das bei einem Anwalt z.B. folgendermaßen:

  1. Privatentnahme an Bank

  2. a) Reisekasse an Privateinlage

b) Kosten für Übernachtung an Reisekasse

Die Reisekasse ist in diesem Fall ein extra Konto was immer zu null aufgehen muss.

Somit kannst du alles abwickeln was irgendwie der Chef aus seinem Geldbeutel bar bezahlt und nicht über die „normale“ Kasse läuft.

Auf jeden Fall muss du die Geschäftsvorfälle trennen. Den die Zahlung der Unterkunft ist auf jedenfall Betriebsausgabe und nicht Privatentnahme.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Vg
biabir

Hallo packdur,

danke für die Erläuterung. Wir erstellen zwar keine Bilanz und GuV, sondern nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung - aber es hat mir trotzdem weiter geholfen. Habe es mir schon so etwa gedacht.

Eine schöne Woche

A. Köhler

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Hallo,

danke für die Antwort. Hat mir schon weiter geholfen. Habe mir so was schon in etwa gedacht.

Schöne Woche noch.

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Hallo,

danke für die Antwort. Habe das schon so vermutet. Hat mir weiter geholfen.

Schöne Woche noch.

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Hallo an-ch-koe,

die betrieblichen Ausgaben können dann auch einfach gegen das Privatkonto (sozusagen als Privateinlage) gebucht werden.

Eine andere Möglichkeit ist es, die Entnahme vom Geschäftskonto oder einen Teil der Entnahme direkt in die „Kassa“ zu buchen - ein Kassabuch werdet ihr aber nicht führen, so könnt ihr ein eigenes Verrechnungskonto für die Barausgaben verwenden.

Eine dritte Möglichkeit ist die, dass ihr die Barauslagen zuerst mit Privatgeld zahlt, die Ausgaben dann summiert und euch dann selbst genau diese Summe vom Geschäftskonto auszahlt. Dann habt ihr den korrekten Betrag zur Verfügung, um die Barausgaben direkt gegen das Bankkonto zu buchen.

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Hallo an-ch-koe!

Die Barentnahme vom Geschäftskonto würde ich als Einlage in die Kasse buchen. Dann die geschäftlichen Ausgaben auch in der Kasse buchen, zum Schluß die Privatentnahme aus der Kasse nehmen. Fertig!

Das Kassenkonto kann also wie ein Bankkonto gebucht werden, nur dass es sich eben um Bargeld handelt. Einnahme = Abgang auf der Bank, Ausgaben = geschäftliche und private Barbewegungen.

Viele Grüße

Deadman77ts

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