Hallo an-ch-koe
Ich gehe davon aus, dass Sie vom Bankkonto des Geschäfts sprechen, davon Bargeld beziehen und Ihr Geschäft keine juristische Person ist:
Ergo mindert sich das Bankkonto um den Betrag den Sie nun bar in den händen haben. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie nichts privat vom Geschäft genommen, und auch keine Geschäftsausgaben getätigt, Sie haben lediglich Bargeld in den Händen. --> Die Buchung lautet also Kasse / Bank. Selbstverstädnlich können (und werden Sie) das Geld gleich in Ihrer Brieftasche unterbringen und kaum in der Geschäftskasse.
Von diesem Geld werden Sie nun Geschäftsausgaben tätigen, für die Sie Quittungen / Buchungsbelege erhalten. In der Regel entsprechen diese betrieblichen Ausgaben dem Betriebsaufwand, den Sie in der GUV verbuchen. Sie sammeln diese Belege die Sie aufgrund Ihrer Barzahlungen erhalten, und verbuchen diese (v.V. monatlich) Aufwand / Kasse (Ob und welcher Aufwand es betrifft oder ob Sie auch Anlagevermögen bar bezahlen weiss ich nicht).
Gehen wir davon aus dass Sie am 1.7.09 einen Barbezug von Eur 1000.-- tätigten:
Buchung 1.7. Kasse/Bank 1000.-- Bestand Kasse: 1000.–
In der Folge sammeln Sie im Juli 4 Belege für Warenkäufe im Gesamtbetrag von 600.-- :
Buchung 31.7: Wareneinkauf / Kasse 600.-- Bestand Kasse 400.–
Jetzt kommt die Kontrolle - Sie schauen in Ihre Brieftasche und finden diese Leer vor. Statt dem Sollbestand von 400.-- haben wir also einen Istbestand von 0.-- (und für diese 400.-- haben Sie, da es sich um Privatausgaben handelt keine Belege die Sie Verbuchen könnten) Der Betrag von 400.-- ist also KEIN GESCHÄFTSAUFWAND SONDERN EINE PRIVATENTNAHME).
Es gibt zwei Möglichkeiten diese Privatentnahme zu verbuchen, entweder als Salärzahlung direkt in die Guv (wovon ich Ihnen abrate) oder über das Bilanzkonto „Privat“. Diese Buchung lautet also:
Buchung 31.7.09 Privat / Kasse 400.–
Bestand Kasse nun 0.00
Bestand Privat nun 400.-- im Soll.
Das Konto Privat ist nun ein Aktiv-Konto - entspricht also Vermögen. Dieses Vermögen besitzt Ihr Betrieb Ihnen gegenüber. Zum Geschäfsabschluss buchen Sie das Konto Privat (Nullstellung) in das Eigenkapital um und ermittlen im Eigenkapital Ihren Eigenlohn. Hierzu ein PDF unter
http://www.wrg.ch/rw33/rw33-3419-g.pdf
Ich bin Schweizer und diese Ermittlung entspricht dem Schweizerischen Recht und den allgemeinen Buchhaltungsregeln. Ob es in Deutschland (wie oft) umständlichere Verfahren gibt weiss ich nicht.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben, sollten Sie weitere oder weiterführende Fragen haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
freundliche Grüsse
Peter Lötscher
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