Hallo an die Experten,
ich habe folgendes Problem.
Eine Ware ist in der AfA auf 7 Jahre abzuschreiben.
Soweit kein Problem.
Nun soll das Gerät (Digitalkamera) nach ca. 1 Jahr verkauft werden.
Der VK der max. erziehlt werden kann ist jedoch bereits deutlich unter dem Buchungswert.
Wie setzt man diese Differenz fest, wird diese irgendwie in der AfA angegeben?
Falls ja, wie bzw. als was, gibt es da einen Fachausdruck?
Vielen herzlichen Dank für weitere Tips dazu