Buchhaltung: AfA und Verkauf mit Verlust ?

Hallo an die Experten,

ich habe folgendes Problem.
Eine Ware ist in der AfA auf 7 Jahre abzuschreiben.
Soweit kein Problem.

Nun soll das Gerät (Digitalkamera) nach ca. 1 Jahr verkauft werden.
Der VK der max. erziehlt werden kann ist jedoch bereits deutlich unter dem Buchungswert.

Wie setzt man diese Differenz fest, wird diese irgendwie in der AfA angegeben?
Falls ja, wie bzw. als was, gibt es da einen Fachausdruck?

Vielen herzlichen Dank für weitere Tips dazu

Hallo an die Experten,

ich habe folgendes Problem.
Eine Ware

Waren sind nicht abzuschreiben. Das sind nur Wirtschaftsgüter. Ich geh mal davon aus, dass das gemeint ist.

ist in der AfA auf 7 Jahre abzuschreiben.
Soweit kein Problem.

Nun soll das Gerät (Digitalkamera) nach ca. 1 Jahr verkauft
werden.

Ok

Der VK der max. erziehlt werden kann ist jedoch bereits
deutlich unter dem Buchungswert.

Buchwert, oder?

Wie setzt man diese Differenz fest, wird diese irgendwie in
der AfA angegeben?

Hä?
Man verkauft das Teil, verbucht den Verkaufspreis als Erlös, und den Restbuchwert erfolgswirksam aus.

Buchen:Verkauf von Anlagevermögen
Hi !

Beim Verkauf von Anlagevermögen sind in der Buchhaltung zwei unterschiedliche Vorgänge zu erfassen. Zum Einen ist dies der gewinnerhöhende Verkauf, Buchung

Geldkonto Betrag
 an Erlöse Verkauf AV Betrag

In einem zweiten Schritt muss dann noch der gewinnmindernde Anlagenabgang erfasst werden, Buchung

Anlagenabgang Betrag
 an BGA (Kamera) Betrag

Es ist nicht zu beanstanden, wenn als Anlagenabgang der komplette (Rest-) Buchwert zum 01.01. erfasst wird. Man kann diesen Buchwert aber auch in einen Teil AfA und in einen Teil „Anlagenabgang“ aufteilen.

Im Ergebnis, also nach Saldierung der beiden Buchungssätze, ergibt sich dann entweder ein Gewinn oder ein Verlust. In der Buchhaltung wird daher nicht, anders als in der betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise, zuerst die Saldierung vorgenommen und erst dann eine Buchung erzeugt.

BARUL76