ich habe folgendes Problem.
Eine Ware ist in der AfA auf 7 Jahre abzuschreiben.
Soweit kein Problem.
Nun soll das Gerät (Digitalkamera) nach ca. 1 Jahr verkauft werden.
Der VK der max. erziehlt werden kann ist jedoch bereits deutlich unter dem Buchungswert.
Wie setzt man diese Differenz fest, wird diese irgendwie in der AfA angegeben?
Falls ja, wie bzw. als was, gibt es da einen Fachausdruck?
Beim Verkauf von Anlagevermögen sind in der Buchhaltung zwei unterschiedliche Vorgänge zu erfassen. Zum Einen ist dies der gewinnerhöhende Verkauf, Buchung
Geldkonto Betrag
an Erlöse Verkauf AV Betrag
In einem zweiten Schritt muss dann noch der gewinnmindernde Anlagenabgang erfasst werden, Buchung
Anlagenabgang Betrag
an BGA (Kamera) Betrag
Es ist nicht zu beanstanden, wenn als Anlagenabgang der komplette (Rest-) Buchwert zum 01.01. erfasst wird. Man kann diesen Buchwert aber auch in einen Teil AfA und in einen Teil „Anlagenabgang“ aufteilen.
Im Ergebnis, also nach Saldierung der beiden Buchungssätze, ergibt sich dann entweder ein Gewinn oder ein Verlust. In der Buchhaltung wird daher nicht, anders als in der betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise, zuerst die Saldierung vorgenommen und erst dann eine Buchung erzeugt.