Buchhaltung etc...*HILFE*

Sehr geehrte Community,

  1. Kleinunternehmerstatus:
    Welche Daten muss ich alle aufbewahren? Muss ich Kopien von Rechnungen aufbewahren oder reichen die Verkaufszettel von ebay? Was muss ich für die einfache Buchhaltung noch aufbewahren?

  2. Bankkosten immernoch Pauschal 30 Euro/Monat?

  3. Wo gebe ich bei der Einkommensteuererklärung meinen Laptop (2005 gekauft) als Ausgabe an (über 3 Jahre…)? Wie funktioniert das?

  4. Wie kann ich sonstige Ausgaben produzieren, da ich unter ca. 7600 Euro Gewinn/Jahr bleiben muss…?!

Danke…

Dennis

Hallo,

aufbewahren mußt Du alle Rechnungen. Sollten diese auf Thermopapier gedruckt sein, dann unbedingt noch in diesem Jahr ne Kopie machen, da sonst die Schrift verschwunden ist. Daneben müssen alle Bankausüge und Fahrkarten etc. aufgehoben werden. Habe irgendwo mal ne Liste in der Hand gehalten, wo genau drauf stand was alles aufgehoben werden muß… da wurden auch Verträge, Schriftverkehr und Angebote aufgeführt. Solltest Du AGBs haben, dann auch diese.

Da die meisten Banken Dich als Firmenkunde führen werden, kannst Du die Bankkosten in diesem Fall auch in der EÜR geltend machen. Sinnvoll ist es Firmenkonto und Privatkonto so wei es geht zu trennen.

Den Laptop gibst DU bei der EÜR Rechnung an. Hier mußt Du extra einen Anhang für Anlagegüter erstellen in dem Du das Gut aufführst mit dem Anschaffungsdatum und den PReis soie die Nutzungsdauer. Diese Anlage mußt DU jährlich bei der Abgabe der Gewinnermittlung aktualisieren. Bei gebraucht angeschafften Geräten ann man mit dem Finanzamt ganz gut verhandeln und die Nutzungszeiten entgegen der allgemeinen Regeln auch mal verkürzen.

Hast Du einen alten privaten PKW??? Dann kannst Du die km-Pauschale für Dienstfahrten als Ausgaben geltend machen, genauso wie die Verpflegungspauschalen.

Bei so vielen Fragen rate ich Dir dringend eine Beratung in Anspruch zu nehmen, damit nicht irgendwas schief geht. Es werden sehr gute Seminare z.B. bei der IHK angeboten. Daneben gibte es zahlreich gute Bücher: Kann hier als schnelle Lektüre empfehlen Einnahmenüberschußrechnung ISBN 3589219017 Buch anschauen und 111 Steuertips ISBN 3766327909 Buch anschauen sowie Ratgeber Existenzgründer ISBN 3423508310 Buch anschauen und Steuertips für Existenzgründer ISBN 3-423508280 Buch anschauen

Vielleicht solltest Du auch einfach mal 80 Euro in ein Gespräch mit dem Steuerberater investieren (kann auch Gewinnmindernd angesetzt werden). Je nachdem was Du so beruflich machst, schaut sich das Finanzamt die Gewinnermittlung in der Höhe nicht lange an.

auch wenn es doof oder lästig klingt, mein Vorschlag, einen Kurs bei einer IHK oder VHS belegen und auf diesem Weg das notwendige kaufm. Rüstzeug lernen. Auch als Kleinunternehmer haftet man für Fehler, insb. gegenüber dem Finanzamt.

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Sehr geehrte Community,

  1. Kleinunternehmerstatus:
    Welche Daten muss ich alle aufbewahren? Muss ich Kopien von
    Rechnungen aufbewahren oder reichen die Verkaufszettel von
    ebay? Was muss ich für die einfache Buchhaltung noch
    aufbewahren?

  2. Bankkosten immernoch Pauschal 30 Euro/Monat?

  3. Wo gebe ich bei der Einkommensteuererklärung meinen Laptop
    (2005 gekauft) als Ausgabe an (über 3 Jahre…)? Wie
    funktioniert das?

  4. Wie kann ich sonstige Ausgaben produzieren, da ich unter
    ca. 7600 Euro Gewinn/Jahr bleiben muss…?!

Viele Fragen! Und wie meine Vorredner schon sagten, ist das wirklich ein Grund, ein Beratungsgespräch mit dem Steuerberater zu initiieren.

Du hast ja offenbar bisher keine Vorstellung von den Pflichten, welche Du als „Steuerpflichtiger“ grundsätzlich hast. Du musst Dir also Kenntnisse verschaffen in 1) Gewinnermittlung und Dokumentation Deiner Tätigkeiten 2. Steuerliche Fragen wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer, evtl. Gewerbesteuer und die entsprechenden Erklärungen dazu 3. je nachdem, Deine Sozialabsicherung, wie Krankenversicherung, Pflichtversicherungen usw. einschl. Alters-/Zukunftsversicherungen.

Steuerlich kannst Du so viele strafbewehrte Fehler machen, dass Du Dich informieren musst!

Wenn für Dich eine Buchhaltung beim StB zu teuer ist und ein „richtiges“ Buchhaltungsprogramm zu viele Kenntnisse voraussetzt, kann ich Dir, unter der Voraussetzung, dass Du gut mit Excel umgehen kannst, eine Journal-Anwendung (Amerikanisches Journal) zukommen lassen. Die Zahlen daraus kannst Du am Jahresende Deinem StB geben und während des Jahres die Umsatzsteuervoranmeldung selbst errechnen. Beim Finanzamt gibt es eine CD für ELSTER, damit kannst Du die Daten der UStVA eintragen und dem Finanzamt zusenden.

Also informier Dich. Nichtwissen schützt nicht vor Strafe.

Gruß Wolfgang

Danke…

Dennis

Elster ist Pflicht
Zum Thema Elster:

Das ist bis auf wenige Ausnahmen Pflicht!!! Da also auch noch mal schlau machen, ob Du Dich befreien lassen kannst. Finde das Programm aber ganz gut gelungen…man muß sich keine Gedanken mehr machen, ob der Brief auch wirklich biem Amt eingegangen ist… :o)