Mr. X möchte nebenbei für 3-4 kleine Betriebe die Buchhaltung machen.
Jahresabschluss und wichtige Sachen wird natürlich ein erfahrener Steuerberater machen.
Wenn Mr.X bei Firma XY als Angestellter arbeiten würde, würde die Buchhaltungstätigkeit doch einfach als Nebenverdienst laufen.
Gewerbeschein holen und los. Gewinn mit der JAhressteuererklärung angeben. Oder ?
Was aber wenn Mr. X keinen anderen Job hat. Also Hausmann, Familien-mit-versichert ist. Ist Mr. X dann selbstständig ? Muss sich also Privat-Kranken-Versichern ? Und seine 2 Kinder dann auch noch privat versichern ? Reicht dann ein Gewerbeschein oder muss da eine Firma gegründet werden?
unabhängig davon, daß ein Einzelunternehmen nicht formal „gegründet“ werden muss: Ein selbständiger Buchführungshelfer darf keine Buchhaltung machen, sondern nur laufende Geschäftsvorfälle nach vorgegebenem Kontenplan erfassen. Sprich: Belege klopfen.
Wenn Mr.X bei Firma XY als Angestellter arbeiten würde, würde
die Buchhaltungstätigkeit doch einfach als Nebenverdienst
laufen.
Gewerbeschein holen und los. Gewinn mit der
JAhressteuererklärung angeben. Oder ?
Einkommensteuer:
Gewinn mit EÜR ermitteln und in Anlage G.
USt: Wenn Herr X für Firmen arbeitet, dürfte die Kleinunternehmer-Regelung für ihn wenig sinnvoll sein. Dann sind auch UmsatzstsuerVoranmeldungen und Umsatzsteuererklärung fälig.
Wenn er mehr für Vereine u. ä. arbeitet, könnte die Kleinunternehmer-Regelung für ihn sinnvoll sein.
Was aber wenn Mr. X keinen anderen Job hat. Also Hausmann,
Familien-mit-versichert ist. Ist Mr. X dann selbstständig ?
Muss sich also Privat-Kranken-Versichern ?
Bis zu einem Gewinn von 35€/Monat bleibt er Familienversichert.
Privat-Kranken-Versichern ?
Das wird im Alter gräßlich teuer.
Und seine 2 Kinder
Die sind doch weiter bei Muttern in der KKasse.
Reicht dann ein Gewerbeschein
Reicht für Einzelunternehmen.
Gibts es ein Risiko bei der Haftung ?
Das solltest Du als künftger Buchhalter selbst wissen.