Buchhaltung GmbH & Co. KG

Hallo,

ich haben ein paar ungeklärte Fragen zu der Rechtsform/ Buchhaltung der GmbH & Co. KG.

Angenommen es gibt eine Firma Namens XY GmbH & Co. KG und XY Verwaltungsgesellschaft mbH. ist es richtig, dass die GmbH & Co. KG die KG ist und die Verwaltungsgesellschaft mbH die GmbH? Wer darf bei den beiden Firmen die Geschäfte machen? Wie muss ich denn, bei Einnahmen der GmbH & Co. KG, dies bei der KG buchen und umgekehrt?

Wäre echt dankbar über jede kleine Hilfe

Hallo,

ich haben ein paar ungeklärte Fragen zu der Rechtsform/
Buchhaltung der GmbH & Co. KG.

Angenommen es gibt eine Firma Namens XY GmbH & Co. KG und XY
Verwaltungsgesellschaft mbH. ist es richtig, dass die GmbH &
Co. KG die KG ist und die Verwaltungsgesellschaft mbH die
GmbH?

Ja, die GmbH & Co KG ist eine KG mit der GmbH als (meistens) einzelner Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) und die Verwaltungsgesellschaft mbH ist eine GmbH, deren Geschäftszweck sich wahrscheinlich auf Immobilien(?)verwltung beschränkt.

Wer darf bei den beiden Firmen die Geschäfte machen?

wenn nichts anderes in den Geschäftsverträgen steht:
bei KG - die GmbH bzw. deren Geschäftsführer
bei GmbH - Geschäftsführer der GmbH
Oft ist in solchen Fällen an das Verbot der Insichgeschäften gem. § 181 BGB zu denken.

Wie

muss ich denn, bei Einnahmen der GmbH & Co. KG, dies bei der
KG buchen und umgekehrt?

bin ich leider überfragt

Wäre echt dankbar über jede kleine Hilfe

Bitte

MfG
Nikitozzzzz

tach,

die Firma lautet so sicher nicht, eher XY GmbH & Co KG und auf dem Briefpapier ist die GmbH als Komplementärin vermerkt.

Selbstverständlich muß für die KG einerseits und für die GmbH andererseits Buchführung betrieben und Jahresabschlüsse erstellt werden.

Die KG handelt grundsätzlich durch die Komplementärin, im Falle der GmbH & Co KG durch die GmbH, und diese wiederum durch ihren Geschäftsführer.

Man kann auch auch vertraglicher Basis Geschäftsführer für die KG bestellen.

Doppelposting
Liebe Nicole,

danke, daß Du diesen Artikel zweimal geschrieben hast: einmal hier, einmal in Kontoführung & Zahlungsverkehr. Hätte ich gewußt, daß hier schon Antworten stehen, hätte ich mir meinen Artikel sparen können. Genau das ist der Grund, warum hier Mehrfachpostings unerwünscht sind und eigentlich bist Du auch lange genug dabei, um das zu wissen.

Sauer,

Christian