Buchhaltung im Bau

Moin,

ich werde ab Januar eine Buchhaltung im Bauunternehmen machen. Das fehlte mir noch :wink: Autohaus, Versicherung, 0/8/15 geht alles schon. Es fehlt noch Bau und LuF. Bau nehme ich ab Januar in Angriff, LuF im nächsten Jahrtausend.
Prinzipiell bin ich mit den halbfertigen Arbeiten (schicke ich jetzt auch monatlich an den Steuerberater) oder auch Verbuchung von Abschlagsrechnung klar. Allerdings würde ich mir gern noch etwas zusätzliches Wissen aneignen. Gibts Tutorials oder nette An- bzw. Einleitungen dazu im Netz?
Ich befürchte, dass ich von dem, nun nicht mehr buchenden Steuerberater, im Regen stehen gelassen werde und möchte mich vorbereiten.
Wir sprechen übrigens von max. 10-15 Abschlagrechnungen und entsprechender Einordnung der unfertigen Arbeiten im Monat.
Sonst werde ich mal bei @RotAlge oder @Aprilfisch hospitieren :joy:

Soon

Und wenn du @Aprilfisch ärgern willst, buchst du einfach im SKR03 :slight_smile:

Bitte
vergiss Deinen Plan nicht in den 981 Jahren bis dahin, sorge fuer mehrfache Wiedergeburt.

Das tue ich tatsächlich, weil es vom Steuerberater so vorgegeben ist. :winking_face_with_tongue:

Ich leg’s mir auf Termin. Werde ich mal am Donnerstag versuchen, ob outlook das hergibt :joy:

Dann wundere Dich nicht, wenn der Mann die Erlöse in der letzten Zeile der GuV sehen will, weil er die Lektüre des BiRiLiG halt ein ums andere Mal aufgeschoben hat und irgendwie nie richtig dazu gekommen ist :-).

Sind denn Löhne und Gehälter auch am Horizont zu sehen? Wenn Du alleine und mit bloßen Händen gegen ULAK und ZVK Bau antrittst, schaffst Du den Rest mit links.

Schöne Grüße

MM

Das tue ich! Mit Herzflimmern zwar, aber tatsächlich mit Schützenhilfe von der Arbeitsagentur und der Soka.
Aber mal ernsthaft. Gibt es eine, wie auch immer geartete Anleitung? Ich weiß, dass in 2016 alles auf links gedreht wurde, aber auf den Seiten, die ich bis jetzt gefunden habe, ging es immer um Abgrenzung im Jahresabschluss. Und das soll auf keinen Fall erst zum Jahresende gemacht werden. Der Steuerberater geht sogar so weit, dass die Abschreibungen monatsgenau (nicht kalkulatorisch) gebucht werden müssen, inkl. Korrektur der Abschreibungen, wenn Sammelkonto GWG angesprochen wird.
Ich vermute ja, dass ihn eher die 5.400 € interessieren, die ihm jetzt durch die Lappen gehen.

Soon

Mache ich jetzt schon inkl. SKuG Korrekturen aus 2017! Befehl von der Arbeitsagentur.
Davor habe ich auch keine Angst (ok, ein bisschen schon :wink:)
Das Problem ist, dass ich weder in der Buha noch im Lohn jemanden habe, bei dem ich ein bisschen schauen kann. Einfach, weil meine Vorgängerin so schwer krank geworden ist, dass sie mir nicht mehr helfen kann.

Soon

Servus,

eine solche Anleitung dürfte es schon irgendwo geben, aber mir fiele jetzt grade kein spezifischer kaufmännischer Beruf im Hochbau ein, für den es entsprechende Literatur zur Ausbildung gäbe.

Die wichtigsten Punkte hast Du schon angesprochen: AfA recht engmaschig (das geht mit ANLAG ja mühelos), erhaltene Anzahlungen ergebnisneutral buchen (mit einem Nebenbuch, in dem die Zuordnung pro Bauvorhaben nachgeführt wird), aber unfertige Arbeiten ganz zeitnah, z.B. monatlich ertragswirksam anpassen. Gewährleistungsrückstellung auch mindestens pro Quartal nachführen. Nettigkeit am Rande noch die Gruppenbewertung gem. § 240 Abs 4 HGB für Gerüst- und Schalungsmaterial, Spundwandelemente usw.

Wenn Du ein Übriges tun willst, drehst Du jede Transportbetonrechnung dreimal um, bevor Du sie erfasst: In der ohnehin einigermaßen schillernden Branche sind seit dem Ende von FlowTex die Transportbetonunternehmer die größten Schlitzohren und Banditen, da ist es besser, wenn einer mehr drüberkuckt.

Schöne Grüße

MM