Hallo Zusammen!
Ich habe mal gelernt, dass nur derjenige Kaufmann, der produziert oder mit Waren handelt, eine Inventur machen muss. Ein reines Dienstleistungsunternehmen braucht kein Inventar zu erstellen.
Wenn ich mir §240 HGB anschaue, kommen mir allerdings Zweifel an dieser Aussage. So wie ich das verstehe, müsste auch ein Beratungsunternehmen, dass lediglich Büro- und Geschäftsausstattung, Büromaterial und vielleicht ein paar Firmen-Pkws hat, die es zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt, aber keinerlei Vermögenswerte besitzt, die gehandelt werden oder zu Handelsprodukten verarbeitet werden, eine Inventur durchführen.
Okay, wer nur eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen muss, brauch natürlich auch kein Inventar. Aber wie sieht es mit den anderen aus? Ggf. interessanter Sonderfall: Wenn ein Gewerbebetrieb nicht verpflichtet wäre eine Bilanz zu erstellen, diese aber freiwillig macht, würde das dann automatisch die Verpflichtung nach sich ziehen ein Inventar zu erstellen?
Danke für Eure Beiträge
Conrad
erstellen, diese aber freiwillig macht, würde das dann
automatisch die Verpflichtung nach sich ziehen ein Inventar zu
erstellen?
Nein, weil das mit HGB nichts zu tun hat, das InvenTAR ist nämlich das, was bei der InvenTUR gemessen, gewogen, gezählt wird!
Spass beiseite. Wer freiwillig bilanziert, hat trotzdem die gleichen Regeln zu befolgen wie der, der bilanzieren muss.
Ob eine InvenTUR Sinn macht oder nicht steht auf einem anderen Blatt-wenn also kein Umlaufvermögen vorhanden ist, braucht es auch nicht gemessen, gewogen, gezählt werden.
Hallo,
grundsätzlich ist zwischen einer Inventur des Anlage- und des Umlaufvermögens zu unterscheiden. Die Inventur des Anlagevermögens muss nicht jedes Jahr getätigt werden. Die des Umlaufvermögens ist jährlich durchzuführen, es sei denn, dass es sich um Posten handelt die Bewertungsvereinfachungen unterliegen, wie z.B. Sammelbewertung, Gruppenbewertung etc.
Wer freiwillig Bücher führt, hat grundsätzlich auch alle Pflichten zu beachten, die der Buchführung unterliegen, d.h. auch die Durchführung einer Inventur.
Mfg.
1 „Gefällt mir“
Danke Clematis!
Ob eine InvenTUR Sinn macht oder nicht steht auf einem anderen
Blatt-wenn also kein Umlaufvermögen vorhanden ist, braucht es
auch nicht gemessen, gewogen, gezählt werden.
Aber ein Inventar enthält ja auch das Anlagevermögen - nicht wahr (habe mit diesen Sachen leider sähr wenig Erfahrung, habe zwar viele Jahre Buchhaltung gemacht, aber im sozialen Bereich - ganz ohne HGB …)?
Außerdem ist das mit Sinn und Gesetzen so eine Sache 
Gruß Conrad
Danke Tom!
grundsätzlich ist zwischen einer Inventur des Anlage- und des
Umlaufvermögens zu unterscheiden. Die Inventur des
Anlagevermögens muss nicht jedes Jahr getätigt werden. Die des
Umlaufvermögens ist jährlich durchzuführen,…
Super - das wollte ich wissen. Was mich noch interessieren würde:
a) Wann muss denn eine Inventur des Anlagevermögens durchgeführt werden?
§ 240 HGB (3): „Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können, … Jedoch ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen.“
Das bezieht sich aber nur auf: „Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens … wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist…“
Ooooooohhh wer gab den tollen Tipp „Einfach ins Gesetz schauen“ …
b) Gibt es ein Gesetz / Verordnung in dem das präziser beschrieben ist.
Gruß conrad
zum Nachlesen
Hi !
b) Gibt es ein Gesetz / Verordnung in dem das präziser beschrieben ist.
In jedem Kommentar zum HGB
- Handkommentare (Koller/Roth/Morck oder Baumbach/Hopt)
- Großkommentare (Ebenroth oder Münchener Kommentar)
- Spezialkommentare (Beck’sches Bilanzhandbuch oder Adler/Düring/Schmalz)
ist die Vorschrift ausführlich erläutert. Möglicherweise dürfte aber auch bereits ein Lehrbuch für Steuerfachangestellte ausreichen.
BARUL76
.
1 „Gefällt mir“