Hallo Zusammen!
Eine Frage zum Thema Kontierung und Abschluss:
Kosten für Freie Mitarbeiter
Freie Mitarbeiter werden laut SKR03 auf dem Konto 4780 gebucht, die Gehälter angestellter Mitarbeiter dagegen in der Kontengruppe 42.
Auch die Abschlusspositionen sind unterschiedlich. Der Personalaufwand für angestelltes Personal wird unter Position 6. aus gewiesen, Vergütungen für freie Mitarbeiter landen dagegen unter Position 8. „Sonstige be-triebliche Aufwendungen“.
Ich halte diese Trennung für sachlich unglücklich, da die Beurteilung, ob jemand ein freier oder fest angestellter Mitarbei-ter ist, sicher aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht interessant ist, betriebswirtschaftlich ist es allerdings ziemlich gleichgültig, ob ein Mitarbeiter fest angestellt oder freier ist. Zwei Fragen hierzu:
1.) Gegen welche Vorschriften verstieße jemand, der freie Mitarbeiter ebenfalls unter Position 6 auflisten würde?
2.) Sofern aus dem Abschluss hervorgehen muss, welcher Anteil der Personalaufwendungen auf freie Mitarbeiter und welcher auf angestelltes Personal entfällt, könnte man dieser Pflicht auch nachkommen, indem man einen Punkt 6.c) „Vergütungen freie Mitarbeiter“ einfügt?
In diesem Zusammenhang: Ich wunder mich oft darüber, wenn ich mitbekomme, dass die Tätigkeit von angestellten Mitarbeitern zu Konditionen outsourced wird, die für das Unternehmen weit ungünstiger sind, als die bisher gezahlten Gehälter. Kann es sein, dass o.g., systematisch ja wenig logische Zuordnung, dazu führt, dass Entscheidungsträger bereit sind, die Gesamtkosten für eine bestimmte Aufgabe zu erhöhen, nur um nachher im Abschluss darstellen zu können, dass die sie die Personalkosten gesenkt hätten? Das nun ein freier Mitarbeiter für die gleiche Arbeit wesentlich mehr Geld erhält, als vorher der Angestellte, fällt da nicht so auf, da diese Position in die diffusen „Sonstigen“ untergeht.
Oder sehe ich das alles vollkommen falsch?
Danke für Eure Tipps
Conrad