Buchhaltung mitwirken o erstellen

Wer kann mir die genaue Differenzierung zwischen den Begriffen „Erstellen einer Buchhaltung“ und „Mitwirken bei einer Buchhaltung“ erläutern?

Meinst du die unterschiedlichen Voraussetzungen nach dem StBerG? Ich hatte mich da mal drüber informiert…ohne die erforderliche Ausbildung darf man selbständig so gut wie nichts buchen, also keinen Buchhaltungsservice anbieten. Lediglich die Belege in verschiedene Schuhkartons vorsortieren, mehr nicht.
Angestellt sieht die Sache anders aus, da ist man ja nicht selbständig.
Falls du das nicht meintest: sorry

Danke, aber das meinte ich nicht.

Es geht darum zu bescheinigen, an der Buchhaltung mitgewirkt oder sie erstellt zu haben. Der Unterschied in der Definition der Begriffe ist entscheidend.