Bist du denn überhaupt zur Buchführung verpflichtet? Bist du eingetragener Kaufmann oder ähnlicher Mist?
Wenn du lediglich ein Steuerpflichtiger bist, der nicht vom Handelsrecht geknechtet in geringem Umfang gewerbliche Einkünfte erzielt, deren Höhe er durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, dann gilt: stay cool, calm and collected.
Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht und besagt nichts über die Buchführungspflicht. Ein Kleinunternehmer kann aus verschiedenen Gründen buchführungspflichtig sein, etwa wegen der Rechtsform oder der Höhe der Umsätze und Gewinne und der Anzahl der Mitarbeiter, aber häufig ist er es nicht. Meistens ist ein in geringem Umfang Gewerbetreibender nicht buchführungspflichtig.
Siehst du ein Problem darin, Online-Belege zu speichern?
Meines Wissens muss man die 10 Jahre speichern, also jedenfalls würde ich nichts löschen und alles aufbewahren.
Dass Du Deinen Gewinn mit einer Überschussrechnung ermitteln darfst und nicht buchführungspflichtig (mit allem, was dranhängt) bist, hängt mit anderen Dingen zusammen. Konkret Umsatz nicht mehr als 600.000 € und Gewinn nicht mehr als 60.000 € (die Spezialitäten meiner geliebten Land- und Forstwirtschaft lass ich mal weg) und das Unternehmen erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (so wie das z.B. im Versandgeschäft mit einer sehr großen Zahl sehr kleiner Ausgangsrechnungen der Fall wäre).
Nein - die Kleinunternehmerbesteuerung ist eine Sache aus dem Umsatzsteuerrecht und hat nichts mit der Gewinnermittlungsart zu tun. Das hab ich gemeint.
Die zehnjährige Aufbewahrungspflicht gilt allerdings nicht nur für „Bücher“ (= die Unterlagen eines Kaufmanns), sondern auch für „Aufzeichnungen“ (= die Unterlagen eines Überschussrechners).
Es ist aber unproblematisch, wenn Du Belege zu Deinen Aufzeichnungen als *.pdf archivierst - es ist sehr wenig bekannt, wie mühelos man in diesem Format später Änderungen vornehmen kann. Falls je (die Wahrscheinlichkeit liegt in der Nähe von Null) bei Dir geprüft wird, ist es allerdings nützlich, eventuell angeforderte Belege eben wieder auszudrucken.
Tu Dir allerdings einen Gefallen und stelle bei der Bank die Kontoauszüge von Papierausdruck auf digital um - solche schrägen, verhuschten Fotos von irgendwelchen welligen Zetteln wirken, als würde man eine Fahne schwenken, auf der steht „Achtung! Hier wird geschlampt!“ Wenn Du aus irgendeinem Grund die gute alte Zettelwirtschaft magst, scanne die Dinger ordentlich ein - das schaut gleich ganz anders aus.