Hallo,
bin auf eine Frage in Zhg. mit Personalbuchungen gestoßen.
Wenn der SV-Gesamtbeitrag (AG- u. AN-Anteil) am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats abgebucht wird, lautet der BS wie folgt:
SV-Vorauszahlung an Bank
Diese SV-Vorauszahlung gehört zum Umlaufvermögen.
Wie lässt sich das begründen???
Hab’ da irgendwie ein Problem…
Konnte man das wie folgt begründen:
Die SV-Vorauszahlung stellt ja eine Vorauszahlung da, d.h. die Leistung wird noch geschuldet, d.h. eigentlich könnte man dann von einer Leistungsforderungen sprechen. Oder??
Allerdings: Die SV-Träger schulden ja dem AG nichts, sondern dem AN.
Und wenn die Löhne bezahlt werden und der SV-Beitrag des AG als Aufwand verbucht wird, erlischt ja diese SV-Vorauszahlung.
Könnte man dann sagen, dass jetzt die Fälligkeit der Leistung eingetreten ist, dh. in diesem Fall Versicherungsschutz…
Mache es bestimmt komplizierter als es eigentlich ist…
Wäre f. jede Hilfe ganz dankbar!!!
Schöne Grüße
- schöne Woche!!!
Richy