Hallo zusammen,
also, es ist so: Nehmen wir an, ein Freiberufler hat vor zwei Jahren mit einer Firma zusammengearbeitet. Inzwischen hat der Freiberufler an einer Zusammenarbeit mit dieser Firma kein Interesse mehr.
Die Buchhaltung der Firma sitzt außerhalb der EU. Die Zahlungen erfolgten in US $ auf ein in EUR geführtes Konto.
Die Firma zahlt die Rechnungen des Freiberuflers - trotz wiederholter Mahnung - monatelang nicht. Dann erfolgen Zahlungen mit einer internen Rechnungsnummer, z.B. so:
Rechnung 1234567890, EUR 25,88.
Weder die Rechnungsnummer noch der Betrag sind für den Freiberufler zuzuordnen. Da jedoch noch Zahlungen ausstehen und alle Mahnungen bislang erfolglos geblieben sind, denkt sich der Freiberufler, „na besser ein Phantasiebetrag als gar kein Geld“.
Und nach fast 2 Jahren erfolgt erneut eine Überweisung - diesmal offenbar über den gesamten noch ausstehenden Betrag.
Es scheint also nun zu viel gezahlt worden zu sein.
Frage: Ist der Freiberufler dazu verpflichtet, die Firma auf diesen Fehler hinzuweisen? Falls nein, können diese den zuviel gezahlten Betrag zurückfordernm, und wenn ja, wie lange?
Schöne Grüße
Petra
Hallo,
Die Buchhaltung der Firma sitzt außerhalb der EU. Die
Zahlungen erfolgten in US $ auf ein in EUR geführtes Konto.
Ohne auf alles einzugehen, scheint es wichtig zu sein, welches Recht für den Vertrag gilt.
Cu Rene
Hi Petra,
Und nach fast 2 Jahren erfolgt erneut eine Überweisung -
diesmal offenbar über den gesamten noch ausstehenden Betrag.
Es scheint also nun zu viel gezahlt worden zu sein.
Nun denn, die haben die Verzugszinsen gleich mitbezahlt:wink:
Frage: Ist der Freiberufler dazu verpflichtet, die Firma auf
diesen Fehler hinzuweisen? Falls nein, können diese den zuviel
gezahlten Betrag zurückfordernm, und wenn ja, wie lange?
Das kann ich dir leider nicht sagen. Aber mal ganz unjuristisch:
Es wurde ein Betrag vereinbart, die Leistung wurde erbracht. Schlußendlich wird zuviel gezahlt, wenn auch deutlich verspätet.
Wie auch immer, ich würde dem Kunden den zuviel gezahlten Anteil schnellstmöglich zurückgeben. Vielleicht braucht man ja den Kunden noch einmal?
mfg Ulrich
Hallo Rene,
Die Buchhaltung der Firma sitzt außerhalb der EU. Die
Zahlungen erfolgten in US $ auf ein in EUR geführtes Konto.
Ohne auf alles einzugehen, scheint es wichtig zu sein, welches
Recht für den Vertrag gilt.
Es gibt keinen Vertrag. Daher gehe ich davon aus, dass der Vertrag, da besagter Freiberufler in Deutschland wohnhaft ist, nach deutschem Recht zustande gekommen ist. Oder täusche ich mich da?
Schöne Grüße
Petra
Hallo Ulrich,
Nun denn, die haben die Verzugszinsen gleich mitbezahlt:wink:
Habe ich mir auch gedacht 
Aber mal ganz
unjuristisch:
… ich würde dem Kunden den zuviel gezahlten
Anteil schnellstmöglich zurückgeben. Vielleicht braucht man ja
den Kunden noch einmal?
Nun ja - dazu müsste man erst einmal wissen, wie hoch der zuviel gezahlte Betrag genau ist. Das festzustellen, dürfte gar nicht so einfach sein bei dem Chaos.
Und diesen Kunden noch einmal brauchen? Es deutet nichts darauf hin, dass von diesem Kunden weitere Aufträge zu erwarten sind. Außerdem sitzen Buchhaltung und Personalabteilung noch nicht einmal im selben Land …
Schöne Grüße
Petra