Hallo,
angenommen, einem Versicherungsunternehmen unterläuft ein Fehler in der Buchhaltung und dies führt dazu, dass der Versicherungsnehmer (VN)nicht eine erwartete Nachzahlung leisten musste, sondern stattdessen von der Versicherung Geld überwiesen bekam (Gewinn des VN ca. €2500,-). Weiter angenommen, der VN hat dies sofort bemerkt und die Versicherung telefonisch auf den Fehler aufmerksam gemacht. Wenn nun der Versicherungsmitarbeiter aus seinen Unterlagen schließt, dass alles korrekt ist und der VN das Geld behalten solle, der VN wiederum sicher ist, dass sich die Versicherung geirrt hat, wie sollte er sich verhalten? Gier oder Gewissen? Den Fehler schriftlich anmahnen oder den Gewinn einstecken (und damit die Solidargemeinschaft schädigen)? Und kann es ein Problem mit dem Versicherungsschutz geben, wenn eine Rate bei der Versicherung verbucht ist, aber objektiv nie gezahlt wurde?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Schöne Grüße,
otto1965
Wenn nun der Versicherungsmitarbeiter aus seinen Unterlagen
schließt, dass alles korrekt ist und der VN das Geld behalten
solle, der VN wiederum sicher ist, dass sich die Versicherung
geirrt hat, wie sollte er sich verhalten? Gier oder Gewissen?
Mit der Frage nach Gier und Gewissen muss ich dich leider in ein anderes Brett verweisen, vielleicht Philosophie (Unterfach: Moral).
Rechtlich gesehen besteht für den Versicherungsnehmer keine Pflicht, den Versicherer abermals auf dessen Irrtum hinzuweisen. Es besteht aber gleichwohl ein Rückforderungsanspruch des Versicherers, der frühestens am 01.01.2014 verjährt sein wird. Rein rechtlich kann also allenfalls empfohlen werden, das Geld zu „parken“; auf eine Bereicherung kann sich der Versicherungsnehmer nämlich im Rückforderungsfall nicht berufen (§§ 818 IV, 819 I BGB). Nach der Verjährung kann der Anspruch des Versicherers übrigens nicht mehr durchgesetzt werden. Es ist auch strafrechtlich unbedenklich, das Geld zu verbrauchen oder für sich selbst zu sparen.
Natürlich hat alles ein übles Geschmäckle. Mit einer schriftlichen Anfrage würde man da gewiss etwas ins Reine bringen. Und sollte der Versicherer dann schriftlich darauf beharren, dass alles seine Ordnung hat, dann sei es eben.