Guten Tag,
Ein Gesellschafter einer Ug (Unternehmensgesellschaft) führt Buch auf Papier. Das heisst er arbeitet mit T-Konten.
Die Firma hat nur 2 Produkte (unterschiedliche Farben) zum Angebot. Ihre Verbindlichkeiten/Zahlungen liegen auf sehr niedrigem Niveau.
Die Frage ist:
Müssen sie dem Finanzamt am Ende ihren Jahresabschluss durch elektronische Buchführung verständlich machen?
Oder reicht es, wenn sie das EBK und SBK auf Papier sehen inkl. Inventar.
Die Buchungen schreiben sie auch auf Papier.
Letztens las man ein Gesetz, dass wenn man einen Pc besitzt, die Buchhaltung elektronsich abwickeln muss.
Elster benutz jeder sowieso, also das ist kein Problem.
Das Problem ist, dass Buchhaltungssoftware 1.teuer und 2. etwas aufwendig mit den Einstellungen…
MFG