gibt es eine quelle oder einen fachmann für folgende frage:
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angenommen es soll ein selbstverlegtes buch geschrieben, gestaltet, gedruckt und vertrieben werden. also OHNE unterstützung eines verlages.
das buch wird in kleinstauflage auf einer kleinen esoterik-messe verkauft werden. das unternehmen selbst kommt aus dem esoterikbereich und ist ein normaler inhaberbetrieb.
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welche pflichtangaben MÜSSEN im impressum des buchs stehen… logischerweise herausgeber und adresse, aber ist das genug? es gibt ja keine ISBN nummer zum beispiel.
was muss hier alles angegeben werden?
bin dankbar für jede info und wünsche einen sonnigen tag
oli
(1) Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag Name und Anschrift des Verfassers oder des Herausgebers genannt sein.
es gibt keine rechtliche Verpflichtung, ein Buch mit einer ISBN-Nummer zu versehen, aber durchaus die Möglichkeit, dieses auch bei Büchern, welche im Selbstverlag erscheinen, zu tun:
da hast Du theoretisch natürlich recht, praktisch ist dies aber der im Buchhandel übliche Sprachgebrauch. Genauso, wie andernorts von ABM-Maßnahmen die Rede ist…
Wer ISBN-Nummer sagt, der muss auch PKW-Wagen, BAFöG-Gesetz,
CD-Disc usw-weiter sagen.
Nein - weil Sprache nicht nach mathematischer Logik funktioniert.
Für Mikroskop und Teleskop wurden im 19. Jahrhundert zwei Eindeutschungen erfunden - Nahrohr und Fernrohr. Eigentlich völlig unlogisch, daß die meisten heute Mikroskop und Fernrohr sagen …
Es gibt in der Tat keinen logischen Grund, warum sich bei Pkw die Abkürzung als vollständiges Kurzwort durchgesetzt hat, bei ISBN-Nummer und ABM-Maßnahme aber nur mit Wiederholung des letzten Bestandteils. Aber: Es gibt für viele Sachen in der Sprache keinen logischen Grund.