Buchimpressum

hallo fachleute,

gibt es eine quelle oder einen fachmann für folgende frage:

–>
angenommen es soll ein selbstverlegtes buch geschrieben, gestaltet, gedruckt und vertrieben werden. also OHNE unterstützung eines verlages.
das buch wird in kleinstauflage auf einer kleinen esoterik-messe verkauft werden. das unternehmen selbst kommt aus dem esoterikbereich und ist ein normaler inhaberbetrieb.

–>
welche pflichtangaben MÜSSEN im impressum des buchs stehen… logischerweise herausgeber und adresse, aber ist das genug? es gibt ja keine ISBN nummer zum beispiel.
was muss hier alles angegeben werden?

bin dankbar für jede info und wünsche einen sonnigen tag
oli

Hallo,

das kommt ja auf das Bundesland des Herausgebers an, denn Pressegesetze sind Landesrecht.

Ein paar Links unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Landespressegesetz

Vielfach wird sich da etwas finden wie:

(1) Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag Name und Anschrift des Verfassers oder des Herausgebers genannt sein.

VG
EK

buchimpressum
hallo zurück,

schonmal vielen dank für den tip… ich klick mich mal durch wikipedia durch…

danke danke
oli

ISBN-Nummer
Hallo Lestat,

es gibt keine rechtliche Verpflichtung, ein Buch mit einer ISBN-Nummer zu versehen, aber durchaus die Möglichkeit, dieses auch bei Büchern, welche im Selbstverlag erscheinen, zu tun:

http://de.wikipedia.org/wiki/ISBN#Regeln_zur_ISBN-Ve…

http://www.german-isbn.org/

Grüße

=^…^=

Hallo!

Wer ISBN-Nummer sagt, der muss auch PKW-Wagen, BAFöG-Gesetz, CD-Disc usw-weiter sagen.

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Hi,

da hast Du theoretisch natürlich recht, praktisch ist dies aber der im Buchhandel übliche Sprachgebrauch. Genauso, wie andernorts von ABM-Maßnahmen die Rede ist…

Grüße

=^…^=
*hatauchschonkundennachdiesernummergefragt*

Stimmt, die berühmten ABM-Maßnahmen habe ich vergessen. Die machen doch Leute, die kein ALG-Geld mehr kriegen wollen, oder?

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Stimmt, die berühmten ABM-Maßnahmen habe ich vergessen. Die
machen doch Leute, die kein ALG-Geld mehr kriegen wollen,
oder?

Oder Leute, die wer-weiss-was nach Fehlern in der Wortbildung durchforsten… ;o)

=^…^=

Hallo!

Wer ISBN-Nummer sagt, der muss auch PKW-Wagen, BAFöG-Gesetz,
CD-Disc usw-weiter sagen.

Nein - weil Sprache nicht nach mathematischer Logik funktioniert.

Für Mikroskop und Teleskop wurden im 19. Jahrhundert zwei Eindeutschungen erfunden - Nahrohr und Fernrohr. Eigentlich völlig unlogisch, daß die meisten heute Mikroskop und Fernrohr sagen … :smile:

Es gibt in der Tat keinen logischen Grund, warum sich bei Pkw die Abkürzung als vollständiges Kurzwort durchgesetzt hat, bei ISBN-Nummer und ABM-Maßnahme aber nur mit Wiederholung des letzten Bestandteils. Aber: Es gibt für viele Sachen in der Sprache keinen logischen Grund.

Gruß,
Max

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Wer ISBN-Nummer sagt, der muss auch PKW-Wagen, BAFöG-Gesetz,
CD-Disc usw-weiter sagen.

Das heisst, wenn dein Handy in der Hosentasche kurz bimmelt, sagst du „oh, ich habe eine SM empfangen“?

Grüße,
Sebastian

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Hallo!

Das heisst, wenn dein Handy in der Hosentasche kurz bimmelt,
sagst du „oh, ich habe eine SM empfangen“?

Und er hat auch kein „Bafög“ bekommen. :smile:

Gruß,
Max

Huhu!

Und er hat auch kein „Bafög“ bekommen. :smile:

Hat er nicht. Er nannte es „Leistungen nach BAFöG“. Und das, was im Mobiltelefon ankommt, nennt er „Kurzmitteilung“. So ist er halt.