ein ausländischer Bürger, hat in seinem Namen eine Buchstabe die nicht im deutschen Alphabet existiert. Die i, jedoch ohne Punkt also so= ı.
Es ist jedoch so, daß bei französischen Namen wenn diese Sonderbuchstaben à,ç,è,ê vorkommen, schreibt man sie auch so, ohne diese umzuändern.
Kann dieser Bürger darauf bestehen, daß seine Name bei anfallenden Schriftverkehren (Behörden,Ämtern oder Verträgen) auch auf die richtige Schreibweise bestehen?
Gleiches Recht für alle.
Wikipedia gibt zum Namensrecht folgenden interessanten Hinweis:
„Ist in dem Heimatstaat eines Ausländers, nach dessen Rechtsordnung sich sein Namen grundsätzlich richtet, eine andere Schrift als die lateinische in Gebrauch, muss zur Verlautbarung seines Namens in den deutschen Personenstandsbüchern, die gemäß § 2 Abs. 1 Personenstandsverordnung in deutscher Sprache geführt werden, sein Name von der fremden Schrift in die lateinische Schrift übertragen werden. Die Übertragung findet gemäß Art. 3 CIEC Nr. 14[20] ohne Übersetzung und soweit möglich durch buchstabengetreue Umsetzung (Transliteration) statt, wobei ISO-Empfehlungen (soweit vorhanden) zu berücksichtigen sind. Das gilt auch dann, wenn nach dem Passrecht des Heimatstaates des Ausländers eine phonetische Umschreibung in lateinischer Schrift (Transkription) verlautbart ist.“
Quelle:
Ich glaube auch kaum, dass man im Ausland darauf bestehen könnte, dass sein Nachname authentisch geschrieben wird, wenn man zum Beispiel „Gößer“ heißt…
dann soll man dies bitte für alle Ausländer gleich durchsetzen.
Für mein Unverständnis was mir aufgefallen ist, ist der Fall das man bei französischen Staatsbürgern auf die authentische Schreibweise der Namen achtet, auch wenn solche Buchstaben à,ç,è,ê vorkommen.
Also verstehe ich es so, ein Franzose hat in Deutschland mehr Rechte als ein andere ausländische Bürger?
Also verstehe ich es so, ein Franzose hat in Deutschland mehr
Rechte als ein andere ausländische Bürger?
Das sowieso, immerhin ist Frankreich ein EU-Mitglied. Daraus resultiert eine ganze Latte von Sonderrechten, die ein Ausländer aus einem nicht EU-Land nicht hat. Ist aber auch nichts groß schockierendes dabei, finde ich.
Was die Namensschreibung angeht, so ist durch die Nähe und den kulturellen Austausch bedingt hier eben ein (im übrigen einseitiges, denn die Franzosen übernehmen die deutschen Sonderzeichen nicht) Verständnis gewachsen - deutsche Staatsbürger mit französischem Namen gab es wohl schon 1871.
immerhin ist Frankreich ein EU-Mitglied. Daraus resultiert eine ganze :Latte von Sonderrechten, die ein Ausländer aus einem nicht EU-Land nicht :hat.
Griechenland ist auch ein EU-Mitglied, könnten die also auch auf ihre Buchstaben bestehen.
Tut mir leid, auf so eine Antwort kann ich nur sowas geben.
Das Thema geht aus den Fugen, könnme also abschließen.
Fakt ist, EU-Bürger haben in Euren Augen mehr Rechte, mehr Werte als andere ausländische Bürger.
Fakt ist, EU-Bürger haben in Euren Augen mehr Rechte, mehr
Werte als andere ausländische Bürger.
In euren Augen? Du bist also gegen das Schengen Abkommen? Es ist ein Skandal das Spanier ohne Visum nach Deutschland dürfen, Peruaner aber nicht?
Zum Thema: Man hat beschlossen den lateinischen Zeichensatz zu benutzen, der auch ein paar Kringel, Häkchen und andere Fitzel beinhaltet. Jede Bezeichnung, die sich dadurch nicht wiedergeben lässt, muss halt umschrieben werden.
Das hat nichts mit deiner EU-Paranoia zu tun, sondern gilt auch für eine urteutsche Firma. Die kann sich zwar eine tolle, kryptische Bezeichnung ausdenken, ihre Eintragung ins Handelsregister muss aber durch einen Namen entsprechend den Zeichenregeln erfolgen.
Hallo,
nun bleib mal auf dem Teppich.
Die Accents der französischen Sprache sind mit einer Standardtastatur darstellbar, viele andere ausländische Buchstaben nicht.
Zudem sind die französischen Sonderbuchstaben recht bekannt, viele andere ausländische Buchstaben nicht.
Wenn wir russische Namen auf kyrillisch, griechische mit griechischen Zeichen, chinesische mit chinesischen Zeichen, japanische mit japanischen Zeichen schreiben, kann keiner mehr was lesen…
Daraus eine böswillige Benachteiligung zu konstruieren, ist schon etwas weit hergeholt.
String Latin - Zeichensatz
es geht um den einheitlichen Zeichensatz, der bei den Behörden (zumindest bei den Melde- und Passbehörden)seit kurzem Verwendung findet und ziemlich viele sogenannte Besondere Zeichen enthält, die es sonst im deutschen Zeichensatz nicht gibt.
wenn es Besondere Zeichen auch in diesem Zeichensatz nicht gibt, dann hat man einfach verloren - egal ob EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger…
Fakt ist, EU-Bürger haben in Euren Augen mehr Rechte
Nö, Faktr ist, dass es Fakt ist, dass EU-Bürger mehr Rechte haben. Genau das habe ich auch geschrieben. Mit meinen Augen hat das wenig bis nichts zu tun.
Nur zur Erklärung, warum der UP so rasch austickt
Dier Erklärung findet sich hier - bzw. darin, was zur regionalen Verwendung dieses Buchstabens gesagt wird. Die Bewohner nehmen es eben kulturell bedingt leicht als persönlichen Angriff, wenn die Dinge anderswo anders laufen, als es ihnen bequem wäre.
Kann dieser Bürger darauf bestehen, daß seine Name bei
anfallenden Schriftverkehren (Behörden,Ämtern oder Verträgen)
auch auf die richtige Schreibweise bestehen?
Darauf kann ein türkischer Bürger in Deutschland ganz genauso bestehen wie ein deutscher Bürger namens Bäßler in der Türkei darauf bestehen kann, dass der türkische Behördenvertreter sich mit ä und ß abgibt. Nämlich überhaupt nicht.
Gleiches Recht für alle.
Eben. In beide Richtungen. Vor allem zwischen EU und Nicht-EU.
in meinem Amt kann man NUR die 30 deutschen Buchstaben (A - Z, Ä, Ö, Ü, ß) darstellen. deine Häkchen, Kringel oder sonst was - funktioniert bei uns überhaupt nicht (jedenfalls nicht im „Amt-Programm“; im „Office“ und so - da klappt das).