Buchstabenverdreher im Ausweis korrigieren lassen

Hallo,

ich habe das Leid, dass mein Vorname seit meinem Geburt in der Geburtsurkunde falsch aufgeschrieben wurde.
Dies hat sich natürlich in meinem Ausweis (deutsche Staatsbürgerschaft) fortgeführt.
Da es sich um einen ausländischen Namen handelt, fiel es natürlich bei den Behördengängen nicht auf.
Bei Versicherungen und anderweitigen Verträgen gab ich jedoch immer meine richtige Vorname an.
Manchmal kam es jedoch deswegen zu Konflikten in der Glaubwürdigkeit, wenn ich mein Ausweis vorlegen musste.

Um dies aller mal ein Ende zu setzen, würde ich gerne meine Vorname in meinem Ausweis korrigieren lassen.

Ist jemandem vielleicht in der Hinsicht die Vorgehensweise bekannt?

Danke für die Hilfreichen Antworten im Voraus.
juschimitsu

Hallo,

das wird vermutlich nicht gehen, ohne die Geburtsurkunde ändern zu lassen. Das ginge evtl. im Rahmen einer Namensänderung, aber ob das wegen eines Buchstabendrehers möglich ist, kannst du beim Standesamt erfragen.

Ich habe einen meiner ausländischen Vornamen in die deutschen Schreibweise ändern lassen, den anderen habe ich samt Sonderzeichen beibehalten, und der dritte war schon deutsch. :smiley:

Würdest du den ausländischen Vornamen eindeutschen lassen, wäre das höchstwahrscheinlich ohne weitere Begründung möglich, aber wenn es „nur“ um eine Korrektur geht, die möglicherweise auch noch schwer nachzuweise ist, bin ich mir nicht so sicher. Fragen kostet jedoch erstmal nichts!

Gruß
Christa

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Dreh- und Angelpunkt für alle Personenstandsthemen ist die Geburtsurkunde. D.h. wenn es darin einen Fehler gibt, ist zunächst dieser zu beseitigen. Nur aufgrund der korrigierten Geburtsurkunde kann man dann weitere Dokumente mit dem richtigen Namen ausstellen lassen.

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dann musst du diese Geburtsurkunde korrigieren lassen. Also vermutlich in dem Land aus dem Du oder deine Eltern stammen.

Anders geht das nicht.

Warum soll es deutschen Behörden auffallen ? das ist doch dein Problem, warum hast du nicht darauf aufmerksam gemacht dass dein Name sich abweichend von der Urkunde anders schreibt. Dann hättest Du sicherlich einen Rat bekommen, wie man das ändern könnte und an wen du dich dazu wenden müsstest.

MfG
duck313

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Ähm … nur, weil man einen ausländischen Vornamen hat, heißt nicht zwingend, dass man keine deutsche Geburtsurkunde hat.

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so ist es auch, es handelt sich um eine deutsche Geburtsurkunde.

Servus,

das ändert nichts am Vorgehen: Versuche zuerst, die Geburtsurkunde ändern zu lassen; könnte eher gehen, wenn gezeigt werden kann, dass der Vorname in der gewünschten Schreibweise der ausstellenden Stelle vorgelegen hat.

Das ist ziemlich unvorsichtig. Je nach Umständen und auch abhängig davon, wie die Abweichung vom tatsächlichen (= beurkundeten) Vornamen und von dem gewünschten ist, kann das recht lästige Folgen haben.

Dein „richtiger“ Name ist der, der in der Geburtsurkunde steht. Solange er dort anders steht, als Du ihn haben möchtest, musst Du ihn so schreiben, wie er da steht. Wenn ein Russlanddeutscher laut Geburtsurkunde Wladimir Kessler heißt, kann er sich im Rechtsverkehr nicht Waldemar Keßler nennen, ohne vorher seine Geburtsurkunde ändern zu lassen.

Ausweis, Pass usw. folgen dann der Geburtsurkunde.

Schöne Grüße

MM