Hallo,
in der Arbeit haben wir für unsere Buchführung das Programm Infoma.
Wir haben einen Pkw mit einem RBW i. H. v. 1 Euro verkauft.
Die Zahlung wurde gebucht:
Bank/Anlagenabgänge bei Gewinn 400 Euro
Wie und in welchem Buchblatt buche ich jetzt den RBW?
Konto 430010 Erlöse aus dem Verkauf v. Gegenst. des AV?
Welche Buchungen fallen sonst noch an?
In der Anlagenbuchhaltung haben wir Anlagen Fibu Buch-blätter,
Anlagen Umbuch-Blätter und Anlagen Buch-Blatt. Die Einstellung ist auf Integration Fibu.
Vielen Dank und schönes Wochenende.
Legende
Bank/Anlagenabgänge bei Gewinn 400 Euro
Falsch, richtig wäre ein Konto „Erlöse aus dem Abgang von Anlagevermögen“
Wie und in welchem Buchblatt buche ich jetzt den RBW?
Auf das oben verwendete Konto
Welche Buchungen fallen sonst noch an?
USt aus dem Verkauspreis, wenn das nicht vom Programm automatisch gemacht wird.
Juhu, habe alles korrekt gebucht.
Nachdem ich die Fibu-Integration deaktiviert habe, konnte ich im Anlagen Buch-Blatt den Verkauf buchen. Danach habe ich in der Fibu Erlöse gegen Fahrzeuge gebucht (Anlagenverkauf wird bei uns als Erlösminderung und nicht als Aufwand gebucht!).
Die Salden passen und ich bin erleichtert.
Vielen Dank
Legende
Servus,
Juhu, habe alles korrekt gebucht.
das glaube ich nicht. Schon allein, dass Du den Satz
Erlöse gegen Fahrzeuge
nur nach Vergewaltigung des Systems eingeben konntest, hätte Dich stutzig machen müssen.
Der Abgang von Anlagevermögen ist keine Erlösminderung. Die beiden Werte „Erlös aus Abgang“ und „Aufwand aus Abgang Restbuchwert“ werden zwar in der GuV saldiert ausgewiesen, aber wenn man sie kurzerhand auf ein Konto pappt, gibts Huddel ohne Ende und die FiBu ist auch nicht nachvollziehbar.
Bist Du sicher, dass Du noch weißt, was Du gebucht hast, wenn Du die USt-Werte abstimmst? Differenzensuchen ist ein nachmittagefüllendes, aber nicht schönes Spiel.
Moral: Wenn die Salden der Bilanzkonten irgendwie passend gemacht worden sind, heißt das nicht automatisch, dass richtig gebucht wurde.
Schöne Grüße
MM
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Zusätzlich zur Antwort vom Martin frage ich mich, ob Du mein erstes Post überhaupt gelesen hast?!
Ausserdem-Du wolltest wissen, wie´s korrekt ist, und das hab ich Dir beantwortet. Ein „bei uns wird das so gebucht“ heisst noch lange nicht, dass das auch korrekt ist. Ein Anlagenabgang ist nun mal KEINE Erlösminderung. Punkt.
Wieso fragst Du, was korrekt ist, wenn Du dann Deine eigene Suppe kochst?