Hallo,
Versicherungsvermittler sind in der Regel umsatzsteuerbefreit.
Darf die bezahlte Umsatzsteuer (aus Eingangsrechnungen) als Betriebsausgabe angesetzt werden?
Wie wird dies verbucht? Brutto-netto?
VG Mariannerl
Servus,
ja, in diesem Fall ist jeweils der gesamte bezahlte Rechnungsbetrag Betriebsausgabe und wird auch so (insgesamt aufs Sachkonto) gebucht. Das Konto „Nicht abziehbare Vorsteuer“ bleibt bei einem Unternehmer, der überhaupt keine Vorsteuer abziehen kann, leer.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo Mariannerl,
da Du als Versicherungsvermittler nur umsatzsteuerfreie Umsätze tätigst, kriegst Du aus Deinen Ausgaben auch keinen Vorsteuerabzug. Folglich hast Du es selbst richtig erkannt, ist für Dich der Bruttobetrag Aufwand und muss auch so verbucht werden.
Viele Grüße, Moni