Welche Vorgehensweise ist richtig bei der EÜR-Buchung:
KFZ-Kauf am 1.1.2011 in Höhe von EUR 37.815,13 netto + USt.
77% Privatanteil laut Fahrtenbuch
KFZ befindet sich im Betriebsvermögen
Version a)
EÜR-Einnahme
77% Privatanteil der laufenden KFZ-Betriebskosten (Benzin, Werkstatt) + USt.
EÜR-Ausgabe
1/6 des Kaufpreises AfA-Jahresabschreibung, d.h. EUR 6300,- + USt. des vollen Kaufpreises
100% der laufenden KFZ-Betriebskosten (Benzin, Werkstatt) + USt.
Version b)
EÜR-Einnahme
77% Privatanteil von 1/6 des Kaufpreises AfA-Jahresabschreibung, d.h. EUR 4851,- + USt.
77% Privatanteil der laufenden KFZ-Betriebskosten (Benzin, Werkstatt) + USt.
EÜR-Ausgabe
1/6 des Kaufpreises AfA-Jahresabschreibung, d.h. EUR 6300,- + USt. des vollen Kaufpreises
100% der laufenden KFZ-Betriebskosten (Benzin, Werkstatt) + USt.
Kernfrage ist also: muss der Privatanteil der KFZ-Kaufpreis-Jahresabschreibung als Einnahme gebucht werden? Wenn ja wäre es unlogisch wenn das Finanzamt bei einem Wiederverkauf den vollen Verkaufspreis inkl. USt. als Betriebseinnahme erwartet. Auch hier müsste dann doch der Mittelwert des Privatanteils als Ausgabe gebucht werden können. Ich vermute also das Version a) richtig ist?