Buchung des Privatanteil KFZ-Jahresabschreibung?

Welche Vorgehensweise ist richtig bei der EÜR-Buchung:

KFZ-Kauf am 1.1.2011 in Höhe von EUR 37.815,13 netto + USt.
77% Privatanteil laut Fahrtenbuch
KFZ befindet sich im Betriebsvermögen

Version a)

EÜR-Einnahme
77% Privatanteil der laufenden KFZ-Betriebskosten (Benzin, Werkstatt) + USt.

EÜR-Ausgabe
1/6 des Kaufpreises AfA-Jahresabschreibung, d.h. EUR 6300,- + USt. des vollen Kaufpreises
100% der laufenden KFZ-Betriebskosten (Benzin, Werkstatt) + USt.

Version b)

EÜR-Einnahme
77% Privatanteil von 1/6 des Kaufpreises AfA-Jahresabschreibung, d.h. EUR 4851,- + USt.
77% Privatanteil der laufenden KFZ-Betriebskosten (Benzin, Werkstatt) + USt.

EÜR-Ausgabe
1/6 des Kaufpreises AfA-Jahresabschreibung, d.h. EUR 6300,- + USt. des vollen Kaufpreises
100% der laufenden KFZ-Betriebskosten (Benzin, Werkstatt) + USt.

Kernfrage ist also: muss der Privatanteil der KFZ-Kaufpreis-Jahresabschreibung als Einnahme gebucht werden? Wenn ja wäre es unlogisch wenn das Finanzamt bei einem Wiederverkauf den vollen Verkaufspreis inkl. USt. als Betriebseinnahme erwartet. Auch hier müsste dann doch der Mittelwert des Privatanteils als Ausgabe gebucht werden können. Ich vermute also das Version a) richtig ist?

KFZ-Kauf am 1.1.2011 in Höhe von EUR 37.815,13 netto + USt.
77% Privatanteil laut Fahrtenbuch
KFZ befindet sich im Betriebsvermögen

Mit dem hohen Privatanteil kann das Kfz nicht im Betriebsvermögen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Buchung des Privatanteil KFZ-Jahresabschreibun
Guten Tag,

Ja doch bei einem gewerbl. Anteil zwischen 10-50% kann das Fahrzeug ins gewillkürte Betriebsvermögen. Die Frage wäre nun ob dies finanziell Sinn macht.

Ja doch bei einem gewerbl. Anteil zwischen 10-50% kann das Fahrzeug ins gewillkürte Betriebsvermögen. Die Frage wäre nun ob dies finanziell Sinn macht.

richtig, gewillkürtes betriebsvermögen ist auch beim 4(3)rechner möglich.

Version b)

EÜR-Einnahme
77% Privatanteil von 1/6 des Kaufpreises
AfA-Jahresabschreibung, d.h. EUR 4851,- + USt.
77% Privatanteil der laufenden KFZ-Betriebskosten (Benzin,
Werkstatt) + USt.

EÜR-Ausgabe
1/6 des Kaufpreises AfA-Jahresabschreibung, d.h. EUR 6300,- +
USt. des vollen Kaufpreises
100% der laufenden KFZ-Betriebskosten (Benzin, Werkstatt) +
USt.

diese version ist richtig, für die berechnung der höhe des privatanteils müssen alle aufwendungen, also auch die afa berücksichtigt werden. zu beachten ist aber, dass umsatzsteuerlich abweichend von deinem beispiel zum einen von 1/5 p.a. des kaufpreises ausgegangen werden müsste, und auch bei den laufenden kfz kosten beispielsweise steuer und versicherung nicht in die berechnung des privatanteils mit einfließt, da in diesen keine vorsteuer enthalten ist.

Wenn ja wäre es unlogisch wenn das Finanzamt bei einem
Wiederverkauf den vollen Verkaufspreis inkl. USt. als
Betriebseinnahme erwartet. Auch hier müsste dann doch der
Mittelwert des Privatanteils als Ausgabe gebucht werden
können.

nein, wenn das kfz betriebsvermögen ist, dann ist auch ein beim verkauf erzielter gewinn voll zu besteuern, genauso wie ein verlust voll zu berücksichtigen wäre. das wäre ein grund dafür, es nicht als bv zu behandeln, um der steuerverstrickung zu entgehen.