Muss ich auf den Abschreibungsbetrag USt drauf rechnen, obwohl ich den PKW ohne Ust gekauft habe? Der Wagen wurde privat ohne Umsatzsteuer gekauft und ist erst kurze Zeit später ins Betriebsvermögen über gegangen.
leider kann ich Dir hier nicht helfen - ich benutze SKR04 und noch dazu werden Autos bei uns pauschal versteuert. Ich vermute, du musst unentgeltliche Wertabgaben (bei SKR 03 Kto 1880) bebuchen, aber was sonst, weiss ich nicht. Vielleicht hilft dir der etwas ältere Beitrag, den ich dazu gefunden hatte, weiter: http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thr…
oder jemand andere weiss die Antwort.
Ich gebe eine gefragte und eine ungefragte Antwort.
Die gefragte: Privatanteile werden als Einnahme gebucht. Bei vielen Programmen ist eine besondere Buchung für den Vorfall erforderlich, z.B. das Buchungskonto muss selbst definiert werden. Kommt auf das Programm an.
Die ungefragte: A) Steuerprogramme (z.B. Akademische Gemeinschaft oder Steuertipps, läßt sich googeln, kosten so um die 90 Euro) berechnen das Ganze genau, z.B. auch die Umsatzsteuer des Privatanteils und die Kosten für die Fahrten zur Betriebsstätte, dass ist ansonsten recht kompliziert.
B) Die Fahrten zur Betriebsstätte werden besonders berechnet.
Viele liebe Grüße und fröhliches Schaffen!
P.S. Zusätzlich zu den bereits gemachten Angaben spielen also die Gesamt KM (weil die Kosten pro KM errechnet werden müssen), die Privat KM, die KM der Fahrten zur Betriebsstätte und das genutzte Buchhaltungsprogramm eine Rolle.
Hallo,
ich buche gerade den Jahresabschluss und würde gerne wissen
wie man Privatnutzung des PKWs bucht.
vielen Dank für Ihre Antwort.Ich buche alles selbst mit Lexaware. Ich weiß auch, dass 1880/8921 bzw. 8924 gebucht wird. Ich wusste nur nicht genau aus welchen Konten die Beträge errechnet werden und ich würde es mir gerne einmal nachhaltig notieren, damit diese Frage nicht immer am Jahresende auftaucht
Da ich nur ein kleines Unternehmen habe mit Home-office fallen die Arbeitwege weg
Nein, dann zählt die Afa zu Pos. 2 (ohne UST)
Geht aber nur beim Fahrtenbuch, bei der 1% Regelung
kann man keine prozentuale Aufteilung nach Kosten berechnen, nur die pauschale Methode 80%/20%