Hallo,
K (Handwerker, Einzelunternehmer, in Deutschland) kauft beim H (schweizer AG) ein Gerät zur Verwendung in seiner Firma.
H schickt nun das Paket an K, darin die Originalrechnung.
Bei der Verzollung behält der Zoll eine Rechnung - also in diesem Fall die einzig vorhandene.
K erhält nun gegen Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer das Paket, aber nur den Bescheid vom Zoll und hat keine Rechnung.
Würde dem deutschen FA dieser Beleg reichen, oder darf sich K beim H bemühen, dass dieser ihm eine neue Rechnung zustellt?