Buchung einer Nicht-EU Anschaffung

Hallo,

K (Handwerker, Einzelunternehmer, in Deutschland) kauft beim H (schweizer AG) ein Gerät zur Verwendung in seiner Firma.

H schickt nun das Paket an K, darin die Originalrechnung.

Bei der Verzollung behält der Zoll eine Rechnung - also in diesem Fall die einzig vorhandene.

K erhält nun gegen Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer das Paket, aber nur den Bescheid vom Zoll und hat keine Rechnung.

Würde dem deutschen FA dieser Beleg reichen, oder darf sich K beim H bemühen, dass dieser ihm eine neue Rechnung zustellt?

ja, er muss sich bemühen diese Rechnung zu bekommen!

Lia