Buchung einer Ski-Hütte

Hallo,

Im März haben wir (12Personen) eine Hütte in Östereich über Silvester 13/14 gebucht und im März beriets 900€ angezahlt. Nun bekamen wir am 04.06.2013 eine E-Mail von den Vermietern, dass sie ihr Haus verkauft haben und unsere Buchung nicht mehr gültig ist, da der neue Besitzer die Verträge nicht übernehmen will. Unsere Frage ist jetzt, was man da machen kann und ob die Buchungsbestätigung nicht auch ein rechtskräftiger Vertrag ist? Hinzu kommt, dass die Vorbesitzer doch im März schon gewusst haben müssen, dass sie vor haben das Haus zu verkaufen und somit eigentlich auch keine Buchungen mehr hätten annehmen dürfe, oder sehen wir was falsch?!

Hallo,

will. Unsere Frage ist jetzt, was man da machen kann und ob
die Buchungsbestätigung nicht auch ein rechtskräftiger Vertrag
ist?

Deine Frage steht im falschen Brett und verstößt zudem gegen FAQ:1129. Aber ganz grundsätzlich: wenn Du eine Vase verkaufst und Dir das Ding runterfällt, bevor Du es dem Käufer übergeben kannst, besteht doch auch ein Vertrag, oder?

Es kann also offensichtlich Fälle geben, in denen ein Vertrag objektiv nicht erfüllt weden kann. Nun kann man sich überlegen, was wohl der Gesetzgeber, der häufiger als man meinen sollte, dem gesunden Menschenverstand recht nahe ist, sich für diesen Fall überlegt hat bzw. welche Alternativen es zur (unmöglichen) Vertragserfüllung wohl noch geben könnte.

Gruß
C.

Hallo,

wenn sich das ganze in Deutschland abspielen würde, könnte man darüber nachdenken, den neuen Besitzer auf Vertragserfüllung oder den alten auf Schadenersatz in Anspruch zunehmen.

Da das aber im Ausland ist: sei froh, wenn die 900 EUR zurück kommen.

Viel Glück

Barmer