Hallo zusammen,
ein Handelsvertreter bekommt ein Fixum von 4000€ pro Monat. Liegt sein Geschäftsvolumen im Monat über 4000€ wird der Überschuss der Gesellschaft gutgeschrieben. Liegt er unter 4000€ wird die Differenz hierzu als Schuld gegenüber der Gesellschaft gutgeschrieben. Ausgezahlt bekommt der Handelsvertreter immer 4000€. Am Anfang des Monats benötigt der Handelsvertreter einen Vorschuss von 500€. Im selben Monat hat ein eine Geschäftsvolumen von 2800€.
Wieviel muss nun die Gesellschaft selber an den Handelsvertreter zahlen? Werden die 500€ von den 2800€ oder den 4000€ abgezogen?
Gruß
Hallo,
Der Handelsvertreter erhält 3500 €, da er schon 500 € erhalten hat. Jedoch ist die Differenz seines Geschäftsvolumens zwischen 4000 € und 2800 € zu errechnen und als Schuld gegenüber der Gesellschaft gutzuschreiben.
Gruß
Ralf
Hallo nochmal!
Ok, in der Zeit habe ich mich auch nochmal damit befasst und bin auf folgenden Weg gekommen.
Dem Handelsvertreter werden die 500 Euro als Minus angerechnet. Die Provision wird damit verrechnet, ergibt 2300 Euro (-500 + 2800). Und das Fixum auf 4000€ ist dann 1700€, was als Schuld an die Gesellschaft angerechnet wird.
Was ist damit?
Gruß
Hallo,
wenn er zusätzlich zum Vorschuß 4000 € erhält werden der Gesellschaft 1700 € gutgeschrieben, erhält er aber insgesamt nur 4000 € ( Vorschuß und Restfixum von 3500 €) werden der Gesellschaft nur 1200 € gutgeschrieben.
Gruß
Vielen Dank!
Entschuldige die späte Rückmeldung! Wollte mich nur noch mal bedanken!