Buchung Privatentnahme

Hallo an alle!

Könnt’ ihr mir bei folgender Buchung weiterhelfen…?

_Ein Händler entnimmt seinem Lager einen Haushaltsmixer, um diesen seiner Frau zum Geburtstag zu schenken.

Einstandspreis des Mixers ohne USt € 240,-
Verkaufspreis des MIxers ohne USt € 330,-
Mixer unterliegen einer 20 %igen Umsatzsteuer._

Ich versteh den Zusammenhang zw. Privatentnahme und Verkaufserlös nicht richtig :o/. Ich habe folgendes gemacht:

Privatkonto 288.- an Erlös 240.-
an USt 48.-

Wenn der Geschäftsmann den nötigen Betrag jedoch von seiner FirmenKASSA aus bezahlt würde zusätzlich folgende Buchung stattfinden:

Privatkonto 288.- an Kassa 288.-

Stimmt das soweit oder habt ihr einen anderen Vorschlag?

Vielen Dank,
Lugi

erfolgsneutral
Da die Privatentnahme erfolsneutral ist, betrifft sie die „Erlöse“ oder besser den Ertrag nicht.

Die Buchung muss lauten:

Privatentnahme 288 an Warenkonto 240 und USt. 48

Gruß

  • Ich weiss nicht wo du gelernt hast?? - aber

Das stimmt so leider nicht!!!
Entnahmen des Unternehmers von Waren oder/und Leistungen (für Zwecke außerhalb des Unternehmens - also auch für seine privaten Zwecke) sind Eigenverbrauchs-Tatbestände nach Umsatzsteuerrecht - damit auch Umsatzsteuerpflichtig (mit dem jeweils für das Prokukt geltenden Steuersatz).
Neutra ist hier dieser Vorgang absolut nicht - da die Buchung Privat an Waren - ja sicherlich den Wareneinsatz des Geschäftsjahres schmälter - aber so wird auch nicht wirklich gebucht: Sondern richtiger weise z.B. im SKR03: Privatkonto (Konto 1800) an Entnahme durch Unternehmer f. Zwecke außerh. d. Unternehmens (Waren) 19 % USt (Konto 8910) - Erlöskonto - und damit Erfolgswirksam - und als USt-Automatikkonto - natürlich USt-Relefant.
Grüsse Rainer

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  • Ich weiss nicht wo du gelernt hast?? - aber

Das stimmt so leider nicht!!!
Entnahmen des Unternehmers von Waren oder/und Leistungen (für
Zwecke außerhalb des Unternehmens - also auch für seine
privaten Zwecke) sind Eigenverbrauchs-Tatbestände nach
Umsatzsteuerrecht - damit auch Umsatzsteuerpflichtig (mit dem
jeweils für das Prokukt geltenden Steuersatz).
Neutra ist hier dieser Vorgang absolut nicht - da die Buchung
Privat an Waren - ja sicherlich den Wareneinsatz des
Geschäftsjahres schmälter - aber so wird auch nicht wirklich
gebucht: Sondern richtiger weise z.B. im SKR03: Privatkonto
(Konto 1800) an Entnahme durch Unternehmer f. Zwecke außerh.
d. Unternehmens (Waren) 19 % USt (Konto 8910) - Erlöskonto -
und damit Erfolgswirksam - und als USt-Automatikkonto -
natürlich USt-Relefant.
Grüsse Rainer

Hi Rainer,

da kann ich dir leider nicht zustimmen. Möglicherweise habe ich das an der Uni Mannheim etwas anders gelernt (wir haben dort keine Kontonummern-Bezeichnungen gehabt). Dennoch bin ich der Ansicht, dass sowohl Privatentnahmen als auch -einlagen erfolgsneutral sind, da beide Posten nicht über die GuV gehen. Der Abschluss der Konten erfolgt über das Eigenkapitalkonto, wobei Privatentnahmen Eigenkapitalminderungen ohne Erfolgswirksamkeit darstellen und spigelbildlich ist das bei -einlagen.
Erscheint mir auch logisch, denn man kann ja nicht z.B. einfach 1.000.000€ an das Unternehmen spenden und das als Erhöhung des Geschäftsjahresgewinn ausweisen.
Als grobe Formel gilt somit:
Geschäftsjahresgewinn = EK(neu) - EK(alt) - Privateinlagen + Privatentnahmen.
Was die USt. angeht, ist sie ja auch nur ein durchlaufender Posten und hat keine Erfolgswirksamkeit.
Meiner Ansicht nach hast du auch denselben Buchungssatz wie ich gemacht, nur mit anderen Kontenbezeichnungen. Mag sein, dass meine Kontenbezeichnungen nicht so präzise waren, aber wir haben das so nicht gelernt.

Gruß

Hi Rainer,

da kann ich dir leider nicht zustimmen. Möglicherweise habe
ich das an der Uni Mannheim etwas anders gelernt (wir haben
dort keine Kontonummern-Bezeichnungen gehabt). Dennoch bin ich
der Ansicht, dass sowohl Privatentnahmen als auch -einlagen
erfolgsneutral sind, da beide Posten nicht über die GuV gehen.
Der Abschluss der Konten erfolgt über das Eigenkapitalkonto,
wobei Privatentnahmen Eigenkapitalminderungen ohne
Erfolgswirksamkeit darstellen und spigelbildlich ist das bei
-einlagen.
Erscheint mir auch logisch, denn man kann ja nicht z.B.
einfach 1.000.000€ an das Unternehmen spenden und das als
Erhöhung des Geschäftsjahresgewinn ausweisen.
Als grobe Formel gilt somit:
Geschäftsjahresgewinn = EK(neu) - EK(alt) - Privateinlagen +
Privatentnahmen.
Was die USt. angeht, ist sie ja auch nur ein durchlaufender
Posten und hat keine Erfolgswirksamkeit.
Meiner Ansicht nach hast du auch denselben Buchungssatz wie
ich gemacht, nur mit anderen Kontenbezeichnungen. Mag sein,
dass meine Kontenbezeichnungen nicht so präzise waren, aber
wir haben das so nicht gelernt.

Gruß

Schade das du mir nicht zustimmen kannst - weil ich ja leider absolut Recht habe. Nur deine Aussagen sind ja auch nicht falsch - nur vertauschts du Äpfel und Birnen.
Die gesetzliche Definition von Gewinn (ist Richtig) :
Eigenkapital am Ende des Wirtschaftjahres

  • Eigenkapialt am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres
    = Unterschiedsbetrag
  • vermehrt um den Wert der Entnahmen
  • verringert um den Wert der Einlagen
    = Gewinn

da sind wir uns ja einig. Nur leider ist - wie in meinem Schreiben zuvor erwähnt - die Warenentnahme - steuerrechtlich auch handelsrechtlich - ein Eigenverbrauchstatbestand - der sehr, sehr wohl erfolgswirksam ist.

Prüfe bitte noch mal deine Unterlagen - bezüglich Warenentnahmen, das wird nicht nur an der Uni in Düsseldorf so gelehrt - wie ich behaupte.
Ich darf auch wohl davon ausgehen das Buchhaltung und Steuern nicht dein berufliches Fachgebiet ist.
Grüsse Rainer

Schade das du mir nicht zustimmen kannst - weil ich ja leider
absolut Recht habe. Nur deine Aussagen sind ja auch nicht
falsch - nur vertauschts du Äpfel und Birnen.
Die gesetzliche Definition von Gewinn (ist Richtig) :
Eigenkapital am Ende des Wirtschaftjahres

  • Eigenkapialt am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres
    = Unterschiedsbetrag
  • vermehrt um den Wert der Entnahmen
  • verringert um den Wert der Einlagen
    = Gewinn

da sind wir uns ja einig. Nur leider ist - wie in meinem
Schreiben zuvor erwähnt - die Warenentnahme - steuerrechtlich
auch handelsrechtlich - ein Eigenverbrauchstatbestand - der
sehr, sehr wohl erfolgswirksam ist.

Prüfe bitte noch mal deine Unterlagen - bezüglich
Warenentnahmen, das wird nicht nur an der Uni in Düsseldorf so
gelehrt - wie ich behaupte.
Ich darf auch wohl davon ausgehen das Buchhaltung und Steuern
nicht dein berufliches Fachgebiet ist.
Grüsse Rainer

Hallo Rainer,

möglicherweise haben wir aneinander vorbeigeredet, aber zur Vorsicht
hab ich nochmal in meinen Unterlagen nachgeschaut und zitiere aus: Prof. Dr. Jens Wüstemann; Buchführung case by case, S.52 ff.
[…] Eine Privatentnahme stellt letzlich einen Entzug von EK durch den (die) Unternehmer oder Anteilseigner für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, dar. Hierdurch wird zwar das EK-Konto unmittelbar verändert; gleichwohl handelt es sich nicht um erfolgswirksame EK-Veränderungen. Entnimmt ein Unternehmer bspw. der betrieblichen Kasse einen bestimmten Geldbetrag, so reduziert sich zwar das Eigenkapital um diesen Betrag, der Geschäftsjahresgewinn ändert sich freilich nicht."

Beste Grüße

Siehste das ist ja wieder alles richtig,
es ist aber eine Kassen-Entnahme als Bargeld - der Fall der Warenentnahme ist einfach anders - es ist Erlös und deshalb erfolgswirksam - daran kann auch dein Prof. nichts ändern - sorry.
Der Soll-Teil der Buchung Privatkonto (betrifft die Verringerung des EK) - aber der Haben-Teil der Buchung ist Erlös /oder Warenkonto (entweder Erlöse - oder Minderung des Aufwandes) das bleibt erfolgswirksam.
Grüsse Rainer
Ich hoffe - das der Streit darüber entlich aufhört - dafür habe ich schon zu viele Bilanzen von Personengesellschaften gemacht. - Eine GmbH z.B. hat keine Privatsphäre - da kommt diese Problemaktik nie auf

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