Buchung Reisekosten an Privatkonto ?

Hallo zusammen,

ich geb ja freimütig zu, daß ich bei der Buchhaltung auch gerne mal nach meiner Vorstellung von „gesundem Menschenverstand“ vorgehe - um mich dabei sicherer zu fühlen frag ich aber gerne noch mal nach eurer buchhalterischen Meinung zu folgendem Sachverhalt :wink: :

Situation :

Der Gesellschafter einer GbR unternimmt dienstliche Reisen mit dem privaten Pkw und tankt mit der ec-Karte der Gesellschaft.

-> buche ich erstmal als Privatentnahme (Bruttobetrag des Tankbeleges), also „Privatkonto an Bank“

Dann rechnet der Gesellschafter die RK ab (km-Pauschale 30 €ct/km), will die RK aber nicht erstattet bekommen (weil er sie ja eigentlich auch nicht bezahlt hat), sondern möchte sein „Privatkonto“ wieder ausgeglichen haben.

-> der Ansatz, den ich hier wählen würde, wäre nun der :
„Reisekosten Gesellschafter an Privatkonto Gesellschafter“ (ohne VSt.-Abzug natürlich). Da nun ja vermutlich bei der km-Pauschale mehr rumkommt, als getankt wurde wird´s auf dem Kapitalkonto des Gesellschafters natürlich auch ein bisserl mehr als ursprünglich entnommen wurde.

Dünkt mir der logischste & einfachste Weg zu sein - aber ist das auch korrekt ?

Danke schon mal & liebe Grüße
Frank

Der Gesellschafter einer GbR unternimmt dienstliche Reisen mit
dem privaten Pkw und tankt mit der ec-Karte der Gesellschaft.
-> der Ansatz, den ich hier wählen würde, wäre nun der :
„Reisekosten Gesellschafter an Privatkonto Gesellschafter“
(ohne VSt.-Abzug natürlich). Da nun ja vermutlich bei der
km-Pauschale mehr rumkommt, als getankt wurde wird´s auf dem
Kapitalkonto des Gesellschafters natürlich auch ein bisserl
mehr als ursprünglich entnommen wurde.

Jein. Bei der Inanspruchnahme der RK-Pauschalen sind das im Prinzip Sonder-BA (betreffen nur einen Gesellschafter), die außerhalb der Gewinnermittlung der GbR ermittelt werden (Sonder-Bilanz bzw. Sonder-E/Ü). Diese Sonder-BA haben erstmal keine Auswirkung auf den Gewinn der GbR sondern werden hinterher abgezogen.

Alternativ kann die GbR natürlich auch die Auslagen in Form von Benzin erstatten.

Der Gesellschafter einer GbR unternimmt dienstliche Reisen mit
dem privaten Pkw und tankt mit der ec-Karte der Gesellschaft.
-> der Ansatz, den ich hier wählen würde, wäre nun der :
„Reisekosten Gesellschafter an Privatkonto Gesellschafter“
(ohne VSt.-Abzug natürlich). Da nun ja vermutlich bei der
km-Pauschale mehr rumkommt, als getankt wurde wird´s auf dem
Kapitalkonto des Gesellschafters natürlich auch ein bisserl
mehr als ursprünglich entnommen wurde.

Jein. Bei der Inanspruchnahme der RK-Pauschalen sind das im
Prinzip Sonder-BA (betreffen nur einen Gesellschafter), die
außerhalb der Gewinnermittlung der GbR ermittelt werden
(Sonder-Bilanz bzw. Sonder-E/Ü). Diese Sonder-BA haben erstmal
keine Auswirkung auf den Gewinn der GbR sondern werden
hinterher abgezogen.

Wieso ? Wenn der Gesellschafter zum Kunden fährt um einen Vertrag abzuschließen, der der Gesellschaft letztlich Umsatzerlöse - und so Gott will auch Ertrag - bringt, sehe ich die Reisekosten nun gar nicht als so „Sonder-“, sondern als unmittelbare Betriebsausgaben an … :wink:

Alternativ kann die GbR natürlich auch die Auslagen in Form
von Benzin erstatten.

Dann könnte ich den Tankbeleg ja quasi direkt als Reisekosten buchen - bloß wie schaut´s dann mit dem Vorsteuerabzug aus ? 50% ? Wie gesagt - hier handelt es sich um ein Privat-KfZ !

… aber Danke für die zügige Antwort auf jeden Fall !
Frank

Hi !

Gibt es die Möglichkeit, dass der Gesellschafter den Pkw an die GbR vermietet? Ertragssteuerrechtlich bleibt es dann zwar beim Gewinnvorweg, da aber zivilrechtlich und wahrscheinlich auch umsatzsteuerrechtlich dann das Kfz zum Betriebsvermögen zählt, sollte doch auch der Vorsteuerabzug aus dem Tankbeleg möglich sein?

Hab das jetzt allerdings nicht weiter durchdacht.

BARUL76

Hi !

Gibt es die Möglichkeit, dass der Gesellschafter den Pkw an
die GbR vermietet? Ertragssteuerrechtlich bleibt es dann zwar
beim Gewinnvorweg, da aber zivilrechtlich und wahrscheinlich
auch umsatzsteuerrechtlich dann das Kfz zum Betriebsvermögen
zählt, sollte doch auch der Vorsteuerabzug aus dem Tankbeleg
möglich sein?

Das macht´s imho noch komplizierter - letztlich habe ich dann zusätzlich zu den Tankkosten noch Kosten für einen Mietwagen (und wie verbuche ich die dann ? Läuft ja wieder auf Reisekosten hinaus …).

Es dürfte hier ja keinen Unterschied machen, ob ich den nun bei Sixt, Avis oder eben Fritz Müller (der zufällig auch Gesellschafter des Auftragsgebers ist) miete :wink: … mal ganz davon abgesehen, daß der „Vermieter“ mir keine USt. ausweisen kann/darf und selber wohlmöglich noch Einkünfte erzielt, die er hinterher gesondert auf der Steuererklärung angeben muss.

Bin immer noch „unbefriedigt“ - aber dankbar ! :smile:
Frank

Wieso ? Wenn der Gesellschafter zum Kunden fährt um einen
Vertrag abzuschließen, der der Gesellschaft letztlich
Umsatzerlöse - und so Gott will auch Ertrag - bringt, sehe ich
die Reisekosten nun gar nicht als so „Sonder-“, sondern als
unmittelbare Betriebsausgaben an … :wink:

Aber nicht der GbR, wenn allein ein Gesellschafter betroffen ist. RK sind ein klassischer Fall für SBA.

Dann könnte ich den Tankbeleg ja quasi direkt als Reisekosten
buchen - bloß wie schaut´s dann mit dem Vorsteuerabzug aus ?
50% ? Wie gesagt - hier handelt es sich um ein Privat-KfZ !

Ja, aber Leistungs-(und Rechnungs-)empfänger kann durchaus die GbR sein, die das Benzin dann halt einem Gesellschafter zur Vefügung stellt.

Hi !

mir ging es nicht unbedingt um den Mietwagen.

Aber so wie sich die Situation momentan darstellt, kannst du die Tankquittung nicht zur Buchhaltung nehmen, weil kein Kfz zum Betriebsvermögen gehört. Über den Umweg der Miete des Kfz hast du dieses „im BV“ (eigentlich nicht wirklich, aber zumindest uneigentlich) und kannst dann bei den mit Vorsteuer belasteten Kosten diese in der Umsatzsteuererklärung geltend machen.

Die „Mieteinnahmen“ von Fritz Müller gelten nicht als separate Einnahmen. Sie sind normaler Gewinn-Vorweg und fließen ihm daher auch im Rahmen von § 15 zu. Da muss dann nur in der Feststellungserklärung eine Zahl mehr eingetragen werden.

BARUL76

Hi !

Aber nicht der GbR, wenn allein ein Gesellschafter betroffen
ist. RK sind ein klassischer Fall für SBA.

Dem kann ich so nicht zustimmen. Wenn die Gesellschafter vereinbaren, sei es im Gesellschaftsvertrag, sei es einfach nur mündlich, dass für die Reisekosten eines Gesellschafters eben die Gesellschaft aufzukommen hat, dann sind es BA für die GbR. Nur wenn für bestimmte Reisen die GbR nicht aufkommen soll und dies auch nicht tut, handelt es sich um SBA des Gesellschafters.

BARUL76