Ein Hallo an alle Wissende und Unwissende…
Eine Baufirma (Subunternehmer, Rechnungsempfänger zahlt Ust) gewährt 3% Skonto bei frühzeitiger Zahlung. Der Kunde überweist den Rechnungsbetrag abzgl. des Skontobetrages.
Meine Frage:
Welches Aufwandskonto muß für den Skontobetrag angelegt werden bzw. wie lautet das passende Datev-Konto dafür?
Ist folgendes Konto steuerrechtlich, buchführungstechnisch etc. richtig?
Mein Vorschlag wäre nämlich:
Konto: Wareneinsatzkosten / Name: Skontoaufwand
Zuordnung bei Bilanzierung und GuV: Aufwendung für Leistungen
Zuordnung des Kontos bei Einnahmen- / Überschussrechnung: Wareneinsatz
Allerdings bin ich mir in Bezug auf „Wareneinsatz“ nicht sicher. Da obengenannte Baufirma nur Bauleistungen ausführt und benötigte Waren (z.B. Rigipsplatten) vom Generalunternehmer zur Verfügung gestellt werden.
Würde mich freuen wenn jemand einen Tip für mich hätte 
Hallo,
Eine Baufirma (Subunternehmer, Rechnungsempfänger zahlt Ust)
gewährt 3% Skonto bei frühzeitiger Zahlung. Der Kunde
überweist den Rechnungsbetrag abzgl. des Skontobetrages.
Mal mit meinem begrenzten Schulwissen versuchen nachzuvollziehen (ohne DATEV und Kontennummern):
Kunde bezahlt unter Abzug von Skonto, verstehe ich das richtig?
Buchung der Ausgangsrechnung:
Forderungen an Umsatzerlöse und Umsatzsteuer
Buchung des Geldeingangs:
Bank und Erlöskorrekturen und Umsatzsteuer an Forderungen
Abschluß des Kontos Erlöskorrekturen über Umsatzerlöse zum Periodenende/Jahresende.
Habe ich die Frage falsch verstanden?
Meine Frage:
Welches Aufwandskonto muß für den Skontobetrag angelegt werden
bzw. wie lautet das passende Datev-Konto dafür?
Wie gesagt, Datev kenn ich nicht auswendig, aber da sollte es etwas geben, was dem oben genannten entspricht.
Wareneisatz wäre für mich allerdings die klassische Handelsware, hier gehts um eine Bauleistung?
MfG
Thomas
Buchung der Ausgangsrechnung:
Forderungen an Umsatzerlöse und Umsatzsteuer
Buchung des Geldeingangs:
Bank und Erlöskorrekturen und Umsatzsteuer an Forderungen
Du musst hier auf jeden Fall die Umsatzsteuer aussen vor lassen. Zumindest wenn ich es richtig verstanden habe, dass es aus Sicht des Subs zu sehen ist. Dann bezahlt nämlich der Generalunternehmer die Umsatzsteuer für den Einkauf AN das Finanzamt und darf sich (wie normal) auch die Vorsteuer ziehen. Stichwort § 13 b müsste passen
Wie das Konto gem. Datev heisst, weiss ich nicht… Irgendwas wie Skontoaufwand, gegebene Skontie, Erlösschmälerungen/korrekturen oder sowas.
VG
Monroe