Buchung Verwendung des Verlustvortrags

Es handelt sich um eine GmbH. In der Bilanz steht ein Verlust 6618€ und der körperschaftsteuerliche festgestellte Verlust beträgt 5752€. Die Differenz kommt in erster Linie dadurch zustande, dass bei der Körperschaftsteuererklärung die nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben außerhalb der Bilanz hinzugerechnet wurden.
Nun wird der Verlust verwendet. Die Frage ist nun wie nach SKR04 gebucht werden müßte?
Vorschlag:
Verlustvortrag nach Verwendung (7720) an Verlustvortrag vor Verwendung (2978) 5752€
Der Rest:
Verlustausgleichskonto (2060) an Verlustvortrag vor Verwendung (2978)

Hallo, arbeite leider mit SKR 03. sorry

Hallo,

ich müsste bei Gelegenheit mal meinen Account bei w-w-w ändern, da ich im Ruhestand bin und auch mit solchem Problem zum Glück nicht konfrontiert wurde.

Viele Grüße
ulmasch

Leider kenne ich mich mit dem SKR04 nicht aus. Daher kann ich nicht weiterhelfen.
Gruß aus Berlin

Hallo Williwinzig,

es wird lediglich der Verlust lt. Bilanz ( 6618 ) umgebucht. Die Hinzurechnung der n.a.BA dient lediglich der KöSt-Berechnung und wird nicht gebucht. Grundsätzlich handelt es sich hier ja um Betriebsausgaben - sie dürfen lediglich zur Steuerberechnung nicht abgezogen werden.

Das Konto „Verlustvortrag vor Verwendung“ ist mir unbekannt. Grundsätzlich wird ein Vortrag erst durch eine Gesellschafterversammlung und den Beschluss zu einem „Verlustvortrag“. Normalerweise sollte Dein Verlust noch auf dem Konto „Gewinn/Verlust“ stehengeblieben sein. Dann würde ich „Verlustvortrag gegen Gewinn/Verlust“ buchen.

Hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Viele Grüße

Tina

Leider war eine Beantwortung wegen Krankenhaus nicht möglich