Buchung von ebay-Käufen

Moin!

Mal angenommen, ein Unternehmer kaufe gelegentlich Dinge bei ebay, die es nicht mehr als Neuware gibt zum Zwecke des Weiterverkaufs.

Dabei handele es sich meist um gebrauchte Waren, die von Nicht-Unternehmern verkauft werden.

Diese Nicht-Unternehmer haben in der Vergangenheit auf den Wunsch des Unternehmers, sie mögen doch bitte eine Quittung/Rechnung beilegen, teilweise sehr gereizt reagiert (Man könne / dürfe das nicht, das sei einem doch klar, und überhaupt sei der, wer lesen könne, im Vorteil, man sei ja schließelich „privat“…).

Nun macht es der Unternehmer so:
Er bezahlt per Paypal, Paypal bucht vom Geschäftskonto ab.
Die Seite der Kaufabwicklung druckt er aus.
Dort steht der Betrag und die Artikelbezeichnung.
Somit wäre nochvollziehbar, wofür das Geld ausgegeben wurde.

Reicht das wohl bei einer evtl. Prüfung dem Finanzamt?

(Das die Begründungen der Verkäufer unsinnig sind sei bitte außer Acht zu lassen.)
((Die Ware ist klar dem unternehmerischen Handeln des Unternehmers zuzuordnen und in der Regel von geringem Wert))

Mal angenommen, ein Unternehmer kaufe gelegentlich Dinge bei
ebay, die es nicht mehr als Neuware gibt zum Zwecke des
Weiterverkaufs.
Dabei handele es sich meist um gebrauchte Waren, die von
Nicht-Unternehmern verkauft werden.

§ 25a UStG ggf. berücksichtigen.

Diese Nicht-Unternehmer haben in der Vergangenheit auf den
Wunsch des Unternehmers, sie mögen doch bitte eine
Quittung/Rechnung beilegen, teilweise sehr gereizt reagiert
(Man könne / dürfe das nicht, das sei einem doch klar, und
überhaupt sei der, wer lesen könne, im Vorteil, man sei ja
schließlich „privat“…).

Ja, ja - die alten Ausflüchte…

Nun macht es der Unternehmer so:
Er bezahlt per Paypal, Paypal bucht vom Geschäftskonto ab.
Die Seite der Kaufabwicklung druckt er aus.
Dort steht der Betrag und die Artikelbezeichnung.
Somit wäre nochvollziehbar, wofür das Geld ausgegeben wurde.

Reicht das wohl bei einer evtl. Prüfung dem Finanzamt?

Ja, für den Nachweis der Betriebsausgaben. Daß es keinen Vorsteuerabzug gibt, ist ja wohl klar.

((Die Ware ist klar dem unternehmerischen Handeln des
Unternehmers zuzuordnen und in der Regel von geringem Wert))

Dann sollte dem auch nicht dramatisch viel Bedeutung beigemessen werden.

Mit freundlichem Grüßen

Ronald

Danke für die Antwort.

((Die Ware ist klar dem unternehmerischen Handeln des
Unternehmers zuzuordnen und in der Regel von geringem Wert))

Dann sollte dem auch nicht dramatisch viel Bedeutung
beigemessen werden.

Wenn es in diesem Beispiel um MICH gehen würde, dann sag ich dir:

Ich sehe auch bei Kleinbeträgen nicht ein, irgendwas zu verschenken.
Immerhin wäre eine 30€ Einnahme ohne dazu gehörige Ausgabe mit 30€ voll zu versteuerndem Gewin gleichzusetzen.

Dem FA schenke ich nichts - ich klaue ihm aber auch nichts.
Ich nutze alle Möglichkeiten, meine betrieblichen Ausgaben geltend zu machen.

Hallo,

Diese Nicht-Unternehmer haben in der Vergangenheit auf den
Wunsch des Unternehmers, sie mögen doch bitte eine
Quittung/Rechnung beilegen, teilweise sehr gereizt reagiert
(Man könne / dürfe das nicht, das sei einem doch klar, und
überhaupt sei der, wer lesen könne, im Vorteil, man sei ja
schließelich „privat“…).

Man ist bei EBay nicht verpflichtet, die eigene Identität preiszugeben. Ich würde es auch nicht tun. Deshalb wird der Unternehmer mit so etwas leben müssen.

Zur steuerlichen Seite hat ja StBAnw schon geschrieben.

Cheers, Felix

Man ist bei EBay nicht verpflichtet, die eigene Identität
preiszugeben.

Sagt vielleicht ebay.
Sofern der Kauf aber im Geltungsbereich des deutschen BGB statt findet, besteht Quittungspflicht auf Verlangen.

Vergleiche dazu den §368 des BGB.