Buchung von Eingehenden Rechnungen

Hallo,

ich verwende SKR-04 für mein Kleinunternehmen, bin jedoch komplett neu in der Buchhaltung (weder in der Schule noch als Kurs), verstehe jedoch schon sehr gut die Grundlagen.

Was mir noch fehlt sind die Allgemeinen aufgaben von Konten,

d.h. so Frage ich mich derzeit z.b.:

  • Wohin soll eine eingehende Rechnung gebucht werden, wenn es sich um Software handelt (in diesem Fall das Faktura-Programm)?
  • Muss das Konto 135 „EDV-Software“ auch herangezogen werden und kann Software abgeschrieben werden?
  • Muss ich wenn ich Rechnungen mit MwSt. erhalte, diese auch extra auf die dafür vorgesehenen Konten buchen (also Mwst. und netto-Betrag extra) oder reicht es diese bei den Aufwandskonten als Brutto-Betrag zu Buchen (bin Kleinunternehmer, weise also selber keine Umsatzsteuer aus).
  • Ich erhalte viele Zahlungen über Paypal. Paypal verlangt je nach Betragshöhe bestimmte Provisionen. Über welches Konto müssen diese gebucht werden (6855 "Nebenkosten des Geldverkehrs?)?
  • Meine Gewerbeanmeldung habe ich auf das Konto 6300 „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ gebucht. Konten welche das Wort „sonstige“ enthalten möchte ich aber ungern buchen, weil das einfach zu allgemein ist. Gäbe es hier z.b.: ein Konto wo das besser hineinpasst?

Das wars erstmal für den Anfang. Ich hoffe ihr könnt mir damit ein bisschen weiterhelfen. Wie gesagt, ich stehe damit ganz am Anfang und bin noch Anfänger.

Grüße,

mstenz

Servus,

  • Wohin soll eine eingehende Rechnung gebucht werden, wenn es
    sich um Software handelt (in diesem Fall das
    Faktura-Programm)?

Software (= Nutzungsrecht an der Software) ist ein immaterielles Wirtschaftsgut, damit gelten die Regelungen betreffend (bewegliche, ergo materielle) Geringwertige Wirtschaftsgüter nicht. Die Anschaffung von Software ist zu aktivieren und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Betriebsgewöhnlich wird im vorliegenden Fall wohl ziemlich lang sein, ich täte eher auf acht als auf fünf Jahre tippen - falls Faktura dann noch supported wird. Ein Kleinunternehmer im Sinn des § 19 I UStG kann keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen - er aktiviert die Anschaffungskosten „brutto“ - § 9a EStG.

Buchungssatz heißt dann „Rechnungsbetrag per 135 an Kreditor“.

  • Muss ich wenn ich Rechnungen mit MwSt. erhalte, diese auch
    extra auf die dafür vorgesehenen Konten buchen (also Mwst.
    und netto-Betrag extra) oder reicht es diese bei den
    Aufwandskonten als Brutto-Betrag zu Buchen

Wo kein Vorsteuerabzug ist, muss keine Vorsteuer gebucht werden.

  • Ich erhalte viele Zahlungen über Paypal. Paypal verlangt je
    nach Betragshöhe bestimmte Provisionen. Über welches Konto
    müssen diese gebucht werden (6855 "Nebenkosten des
    Geldverkehrs?)?

Ja.

  • Meine Gewerbeanmeldung habe ich auf das Konto 6300 „Sonstige
    betriebliche Aufwendungen“ gebucht. Konten welche das Wort
    „sonstige“ enthalten möchte ich aber ungern buchen, weil das
    einfach zu allgemein ist. Gäbe es hier z.b.: ein Konto wo das
    besser hineinpasst?

Alldieweil der Betrag unter Hintergrundrauschen zu subsummieren ist, wird Dir niemand den Hals herumdrehen, wenn Du die Ausgabe für die Gewerbeanmeldung auf 6850 oder meinetwegen auch auf 6825 buchst, falls Dir das besser gefällt.

Schöne Grüße

MM

Hallo und vielen Dank für die Tipps,

Software (= Nutzungsrecht an der Software) ist ein
immaterielles Wirtschaftsgut, damit gelten die Regelungen
betreffend (bewegliche, ergo materielle) Geringwertige
Wirtschaftsgüter nicht. Die Anschaffung von Software ist zu
aktivieren und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
abzuschreiben. Betriebsgewöhnlich wird im vorliegenden Fall
wohl ziemlich lang sein, ich täte eher auf acht als auf fünf
Jahre tippen - falls Faktura dann noch supported wird. Ein
Kleinunternehmer im Sinn des § 19 I UStG kann keinen
Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen - er aktiviert die
Anschaffungskosten „brutto“ - § 9a EStG.

Ich benutze als Buchungsprogramm Lexware buchhalter, habe darin die Abschreibungsfunktion genutzt und da es ein Wert zwischen 150 € und 1000 € ist, muss ich wohl über einen Jahres-Sammelposten abschreiben. Ist dies so in Ordnung?

Unter Umständen muss ich nächstes Jahr oder übernächstes Jahr wenn die Umsätze zu hoch werden die Kleinunternehmerregelung aufgeben. Kann ich dann den Abschreibungsvorgang einfach mit den bisher errechneten Werten weiterführen, da das Kaufjahr der Software dieses Jahr ist wo ich noch Kleinunternehmer bin, oder wird das dann verzwickt kompliziert?

Buchungssatz heißt dann „Rechnungsbetrag per 135 an Kreditor“.

Ich habe keine Konten für jeden Kreditor, kann ich dafür einfach das Sammelkonto für Kreditoren benutzen (3300)?

  • Meine Gewerbeanmeldung habe ich auf das Konto 6300 „Sonstige
    betriebliche Aufwendungen“ gebucht.

Alldieweil der Betrag unter Hintergrundrauschen zu
subsummieren ist, wird Dir niemand den Hals herumdrehen, wenn
Du die Ausgabe für die Gewerbeanmeldung auf 6850 oder
meinetwegen auch auf 6825 buchst, falls Dir das besser
gefällt.

Ich habe gerade in der Kontenkonfiguration nachgesehen, das Feld wo es auf der EÜR auftaucht ist immer das gleiche, somit scheint es total egal zu sein wohin ich es buche. Ich lasse es aber erstmal da wo es ist (6300), da es ja keine Beratungskosten (6825) sind und auch kein Bedarf (6550), wenn man Bedarf als etwas materielles ansieht.

Vielen Dank für deine Schnelle Hilfe.

Grüße,

mstenz

Hallo und vielen Dank für die Tipps,

Servus,

Ist dies so in Ordnung?

Nein. Die Geschichte mit den Sammelposten gilt für bewegliche, ergo materielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens - nicht für immaterielle. Die werden einzeln auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Kann ich dann den Abschreibungsvorgang einfach mit
den bisher errechneten Werten weiterführen, da das Kaufjahr
der Software dieses Jahr ist wo ich noch Kleinunternehmer bin,
oder wird das dann verzwickt kompliziert?

Die AfA wird anzupassen sein, und der Vorsteuerabzug wird zu berichtigen sein. Einzelheiten dazu stehen in § 15a UStG - bitte langsam und mit ruhigem Kopf lesen, der ist nicht so arg, wie er aussieht, aber man kann ihn nicht mal eben so auffassen.

Ich habe keine Konten für jeden Kreditor, kann ich dafür
einfach das Sammelkonto für Kreditoren benutzen (3300)?

Wenn die verwendete FiBu-Anwendung diese Buchung zulässt, trete sie in die Tonne und besorg Dir was Richtiges. 3300 ist im SKR 04 das Sammelkonto für die Kreditoren, und es darf nicht direkt bebucht werden - 3310 ist das Konto für Vbl aus LuL außerhalb Kontokorrent.

Schöne Grüße

MM