Buchung von Leasing in IFRS

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
in unserer Firma wurde ein Kopiergerät geleast und dieses wurde gemäß IFRS über 5 Jahre aktiviert. Nach Ablauf dieser 5 Jahren wurde vergessen, den Leasingvertrag zu kündigen und er verlängerte sich nun automatisch um ein Jahr. Muss die Summe der Leasingraten für dieses eine zusätzliche Jahr aktiviert und in gleicher Höhe passiviert werden ? Oder wie müssen wir vorgehen? Wie ist dieser Betrag aufzuteilen auf den Tilgungs- und Zinsanteil? Freue mich auf Eure mails,

viele Grüße

Christian Kennin

Lieber Christian,

hierzu gilt es zunächst den Leasingvertrag zu studieren, in wessen Eigentum geht der geleaste Kopierer nach Verlängerung des Mietvertrages um 1 Jahr über? Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggerätes (denn dies ist nach IFRS massgebend). Hierzu also bitte den Leasingvertrag genau studieren, ansonsten findest Du in IAS 17 alle notwendigen Infos, bitte selbst studieren und an Hand Eures Mietvertrages verbuchen.

Viele Grüße Klaeusli

danke für Ihre Frage, ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, haben Sie ein Kopiergerät geleast und dieses aktiviert.

Für Leasingverhältnisse ist IAS 17 einschlägig. Die Einstufung erfolgt gem. § 7 ff als Finan-ce oder Operate Leasing. Wenn bei Ihnen das Gerät aktiviert wurde, hat man sich offen-sichtlich für Finance Lease entschieden. Fraglich ist, wie der Buchungssatz bei Einbuchung war. Nach IAS 17.20 müsste die Buchung Anlagegegenstand an Verbindlichkeit gewesen sein.

Bei Kopiergeräten würde ich eigentlich eher von Operate Lease ausgehen, wobei dann kei-ne Aktivierung erfolgt.

Warum bei Ihnen eine Aktivierung nach IFRS 5 erfolgte ist für mich nicht verständlich, da entfällt nämlich die jährliche Abschreibung. Auch wäre dann davon auszugehen, dass das Gerät nicht mehr im Unternehmen genutzt wird (siehe IFRS 5.6 und folgende). Das scheint mir aber eher unwahrscheinlich, denn die Nutzung sollte doch wohl erfolgen. Ich vermute daher, dass eine Aktivierung nach IFRS 5 nicht gewollt war.

Wenn der Leasingvertrag so gestaltet ist, dass Finance Lease vorliegt also insbesondere wenn der Leasingnehmer (LN) das Risiko (siehe § 10) trägt ist der Gegenstand zwar beim LN zu aktivieren (§ 20 ff), aber dann ist IAS 16 (Sachanlagen) einschlägig. Der Gegenstand hätte dann auch abgeschrieben werden müssen und eine entsprechende Verbindlichkeit über die Leasingraten hätte in die Bilanz eingestellt werden müssen. Dann sind die monat-lichen Zahlungen aufzuteilen in einen Zins- und Tilgungsanteil - was Sie offensichtlich bis-her gemacht haben.

Außerdem passt bei einer Aktivierung (also bei Finance Lease) die von Ihnen erwähnte „vergessene“ Kündigung nicht ins Bild. Offensichtlich ist ja beabsichtigt, nur noch für ein Jahr zu mieten (weil der Leasingvertrag nicht eher gekündigt werden kann).

Am Ende der Grundmietzeit (wohl die 5 Jahre) bestehen - wenn bisher Finance Lease vor-lag - mehrere Möglichkeiten, die aber im Leasingvertrag geregelt sein müssten:
• der Leasinggegenstand geht gegen eine vereinbarte Zahlung in das (rechtliche) Ei-gentum den LN über.
• Es gibt eine Anschlussmiete, wobei die monatlichen Zahlungen dann deutlich gerin-ger sein sollten, als bisher
• Der Leasinggegenstand ist am Ende dieser Grundmietzeit vollständig „abbezahlt“ so dass ohne weitere Zahlung durch den LN dieser das Eigentum an dem Gegenstand erwirbt.

Wenn dieser Fall der Anschlussmiete vorliegt, müsste wiederum die Darlehensverbindlich-keit passiviert werden und mit den periodischen Zahlungen getilgt werden; der Zinsanteil ist dann Aufwand. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Gerät schon auf 0 abgeschrieben wurde.

Nachdem aber offensichtlich nach einem Jahr das Gerät zurückgegeben werden soll, be-stand wohl kein Finance sondern Operate Lease. Dazu würde dann aber die Aktivierung nicht passen.

In diesem Fall wäre (wie auch schon bisher) die periodische Leasingzahlung Aufwand, der über die Laufzeit zu erfassen ist (§ 30). Eine Aufteilung ist dann nicht vorzunehmen. Damit wären auch die Raten für dieses eine Jahr schlicht Aufwand.

Schlussfolgerung:

Offensichtlich liegt Operate Lease vor - also kein wirtschaftliches Eigentum an diesem Ge-rät, mit der Folge, dass die Raten für das eine Jahr Aufwand sind…

Sie müssen schauen, ob Sie für dieses Gerät tatsächlich einen (Rest-) Buchwert haben. Sollte dies der Fall sein, müsste der ausgebucht werden. Sollte auch noch eine (Rest-) Verbindlichkeit aus der ursprünglichen Einbuchung (von vor 5 Jahren) vorhanden sein, wä-re diese aufzulösen.

Gruß, Thomas

ok,
vielen dank

gruß

christian

vielen vielen Dank,

sehr interessant, das werde ich mir mal genau durchlesen bzw durcharbeiten

gruß

Christian

nur in den Aufwand zu buchen

ok,
vielen Dank

grüße

christian

Hallo Christian,
das hängt von diversen Faktoren des alten und des neuen Vertrages ab,
hier ist ein Prüfschema zum Thema:

http://www.ifrs-portal.com/Texte_deutsch/Interpretat…

Safran

super,
vielen dank und viele grüße

christian

Sorry für die späte Antwort.

Thomas führt zwar aus, wie Leasing grds. zu buchen ist. Dir dürfte das in der Situation aber wenig helfen.

Wie ich es verstanden habe, wurde der Leasing-Vertrag als Finance-Lease klassifiziert. Nach meinen Erfahrungen ergibt sich bei diesem ganzen Büromaschinenkram keine glasklare Klassifizierung. Ohne Euren Vertrag zu kennen, nehme ich an, dass es Argumente für Operate-Leasing und Argumente für Finance-Lease geben wird. Meines Wissens gibt es hier noch einen kleinen Fallstrick (gab es zumindest noch zu meiner Zeit): in der deutschen Übersetzung des Barwertkriteriums war ein kleiner aber entscheidender Übersetzungsfehler („at least substantially“ vs. „im Wesentlichen mindestens“). Lange Rede kurzer Sinn: ich würde an Eurer Stelle nur in glaklaren Ausnahmefällen von der HGB-Bilanzierung abweichen. Im Übrigen würde ich bei der HGB-Bilanzierung bleiben. Der WP kann Dir in diesen Fällen sowieso nicht das Gegenteil beweisen.

Am Ende würde ich die ganze Rate in den Aufwand packen. Argument: Selbst wenn es Finance-Lease gewesen sein sollte: Die Finanzierung ist bereits abgeschlossen. An dieser Stelle muss ich Thomas dann doch Recht geben: wenn die Anschlussmiete genauso hoch ist wie die Miete während der Leasingdauer, möchte ich den sehen, der Finance-Lease verargumentiert. Für Euren Einzelfall wird es höchstwahrscheinlich sowieso nichts in der Literatur geben.

VG
NG

Hallo,
supervielen Dank für die ausführliche Antwort.

viele Grüße

Christian Kennin