danke für Ihre Frage, ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, haben Sie ein Kopiergerät geleast und dieses aktiviert.
Für Leasingverhältnisse ist IAS 17 einschlägig. Die Einstufung erfolgt gem. § 7 ff als Finan-ce oder Operate Leasing. Wenn bei Ihnen das Gerät aktiviert wurde, hat man sich offen-sichtlich für Finance Lease entschieden. Fraglich ist, wie der Buchungssatz bei Einbuchung war. Nach IAS 17.20 müsste die Buchung Anlagegegenstand an Verbindlichkeit gewesen sein.
Bei Kopiergeräten würde ich eigentlich eher von Operate Lease ausgehen, wobei dann kei-ne Aktivierung erfolgt.
Warum bei Ihnen eine Aktivierung nach IFRS 5 erfolgte ist für mich nicht verständlich, da entfällt nämlich die jährliche Abschreibung. Auch wäre dann davon auszugehen, dass das Gerät nicht mehr im Unternehmen genutzt wird (siehe IFRS 5.6 und folgende). Das scheint mir aber eher unwahrscheinlich, denn die Nutzung sollte doch wohl erfolgen. Ich vermute daher, dass eine Aktivierung nach IFRS 5 nicht gewollt war.
Wenn der Leasingvertrag so gestaltet ist, dass Finance Lease vorliegt also insbesondere wenn der Leasingnehmer (LN) das Risiko (siehe § 10) trägt ist der Gegenstand zwar beim LN zu aktivieren (§ 20 ff), aber dann ist IAS 16 (Sachanlagen) einschlägig. Der Gegenstand hätte dann auch abgeschrieben werden müssen und eine entsprechende Verbindlichkeit über die Leasingraten hätte in die Bilanz eingestellt werden müssen. Dann sind die monat-lichen Zahlungen aufzuteilen in einen Zins- und Tilgungsanteil - was Sie offensichtlich bis-her gemacht haben.
Außerdem passt bei einer Aktivierung (also bei Finance Lease) die von Ihnen erwähnte „vergessene“ Kündigung nicht ins Bild. Offensichtlich ist ja beabsichtigt, nur noch für ein Jahr zu mieten (weil der Leasingvertrag nicht eher gekündigt werden kann).
Am Ende der Grundmietzeit (wohl die 5 Jahre) bestehen - wenn bisher Finance Lease vor-lag - mehrere Möglichkeiten, die aber im Leasingvertrag geregelt sein müssten:
• der Leasinggegenstand geht gegen eine vereinbarte Zahlung in das (rechtliche) Ei-gentum den LN über.
• Es gibt eine Anschlussmiete, wobei die monatlichen Zahlungen dann deutlich gerin-ger sein sollten, als bisher
• Der Leasinggegenstand ist am Ende dieser Grundmietzeit vollständig „abbezahlt“ so dass ohne weitere Zahlung durch den LN dieser das Eigentum an dem Gegenstand erwirbt.
Wenn dieser Fall der Anschlussmiete vorliegt, müsste wiederum die Darlehensverbindlich-keit passiviert werden und mit den periodischen Zahlungen getilgt werden; der Zinsanteil ist dann Aufwand. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Gerät schon auf 0 abgeschrieben wurde.
Nachdem aber offensichtlich nach einem Jahr das Gerät zurückgegeben werden soll, be-stand wohl kein Finance sondern Operate Lease. Dazu würde dann aber die Aktivierung nicht passen.
In diesem Fall wäre (wie auch schon bisher) die periodische Leasingzahlung Aufwand, der über die Laufzeit zu erfassen ist (§ 30). Eine Aufteilung ist dann nicht vorzunehmen. Damit wären auch die Raten für dieses eine Jahr schlicht Aufwand.
Schlussfolgerung:
Offensichtlich liegt Operate Lease vor - also kein wirtschaftliches Eigentum an diesem Ge-rät, mit der Folge, dass die Raten für das eine Jahr Aufwand sind…
Sie müssen schauen, ob Sie für dieses Gerät tatsächlich einen (Rest-) Buchwert haben. Sollte dies der Fall sein, müsste der ausgebucht werden. Sollte auch noch eine (Rest-) Verbindlichkeit aus der ursprünglichen Einbuchung (von vor 5 Jahren) vorhanden sein, wä-re diese aufzulösen.
Gruß, Thomas