hallo ihr,
diesmal habe ich eine frage zur buchung von geschäftsanteilen
bei einer gmbh.
sachverhalt wie folgt: eine gmbh wird gegründet. von 3 gesellschaftern werden jeweils 10.000 EUR stammeinlage übernommen, wovon 5.000 sofort einbezahlt werden.
die eröffnungsbilanz sieht dann wie folgt aus:
15.000 EUR ausstehend. Einl. / 30.000 EUR Stammkapital
15.000 EUR Bankguthaben
nun wird die gmbh korrekt eingetragen und alles läuft. da nur einer der drei gesellschafter zugleich GF ist, kümmern sich 2 von den 3 nicht mehr gross um die belange. muessen sie ja auch nicht.
jedoch erleidet die gmbh ausfallenden forderungen, wonach es zwingend erforderlich ist, die restlichen 15.000 EUR einzuzahlen. (1. schreiben).
der gesellschafter der gleichzeitig auch GF war, kam dem nach, die beiden anderen gesellschafter wurden angeschrieben. nach § 21 GmbHG wurde auch eine erneute aufforderung zur zahlung mit bestimmung der nachfrist uebersandt (einschreiben), auch der ausschluss wurde angedroht.
nach ablauf der somit 2. frist wurde den beiden gesellschaftern mitgeteilt, das nach § 21 Abs. 2 GmbHG deren anteile zugunsten der gesellschaft für „verlustig“ erklärt wurden.
das die beiden weiterhin mit je 5.000 EUR der gesellschaft verhaftet bleiben ist auch klar.
bloss wie wird das gebucht?
eigene anteile AN ausstehende einlagen ???
erfolgswirksam kann es doch wohl kaum gebucht werden, aber für die eigenen anteile wurde ja auch keine rücklagen gebildet. also auch nicht 100%ig sicher…
aber ich kann die 20.000 Stammkapital der gesellschafter, die nicht mehr gesellschafter sind auch nicht einfach stehen lassen. das muss doch bestimmt ausgesondert werden, oder?
und einfach stornieren kann ich doch auch nicht, dann wäre die summe des stammkapitals ja unter der mindestkapitaldecke lt. bilanz?
wer kennt hinweise, SKR konten oder tips?
danke und gruss
vom showbee