auch im Ladengeschäft gibt es ein Nebenbuch (in der Regel Registrierkassenprotokoll), in dem die einzelnen Umsätze nachvollziehbar und ohne Möglichkeit nachträglicher Änderungen aufgezeichnet werden.
Wenn ein Nebenbuch geführt wird, in dem die Zahlungseingänge pro Kontoauszug einzeln nachgewiesen werden, kann die Erfassung im extern durch das Steuerbüro geführten Hauptbuch schon in Summen (pro Kontoauszug) erfolgen, solang alle Eingänge umsatzsteuerlich gleich behandelt werden.
Ich geben dem Steuerberater die Kontoauszüge ab und dieser macht damit dann die Buchungen.
Also kann dieses „Nebenbuch“ die Kontoauszüge sein, wo alle einzelnen Käufe mit Namen Betrag und Datum sowieso aufgeführt sind, oder muss es nochmals erfasst werden.
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